Hallo Forengemeinde,

ich habe kürzlich festgestellt, das entlang des Flüsschens an dem ich Kontrollberechtigt bin, mehrere ca. 1m² große schwimmende Floße am Ufer angebracht sind, die mit Weizenkörnern bestückt werden. Dies soll Augenscheinlich die Enten zu Jagdlichen Zwecken anlocken. Jetzt stellt sich mir die Frage ob das überhaupt zulässig ist.

Kennt sich jemand im Hessischen Jagdgesetz aus und kann mir Auskunft darüber geben oder einen Link oder Quelle nennen wo ich das nachlesen kann? Ich bin selbst nicht fündig geworden.

Gruß
T.F.