Hi Elritzendriller,

frag doch einfach mal bei der Unteren Jagdbehörde nach.

Als ich einmal einen Steg bauen wollte und Rückfragen hatte, hat sich das Bauamt komplett rausgezogen und auf die Wasserfläche verwiesen. Keine Zuständigkeit. Soll heißen, dass durch die Gegebenheit Wasser ein Sonderfall bestehen kann. So könnte die UJB an die UFB verweisen.

Ob die Kirrung nun am Ufer oder auf der Wasseroberfläche statt findet, macht aus meiner Sicht eigentlich kaum einen Unterschied.