Hallo mal ein Link über Abbau von Schlamm.
http://www.br.de/mediathek/video/sen...i-see-100.html
Hallo mal ein Link über Abbau von Schlamm.
http://www.br.de/mediathek/video/sen...i-see-100.html
Wir werden das Wasser erst missen, wenn die Quellen versiegt sind.
Hallo,
ein sehr interessantes Produkt. Da ich gerade vor dem Problem der Entschlammung eines Kleinstgewässers stehe denke ich über den Einsatz des Produktes nach.
Der gute Mann im Beitrag spricht von einer Bindung des Phosphats mit Hilfe von Calcium. Ich frage mich nun in wie fern die Verbindung Calcium und Phosphat (Calciumphosphat oder doch Calciumdihydrogenphosphat? ) im Wasser löslich ist?
Wäre eine gute oder relativ gute Löslichkeit gegeben hätte man im Endeffekt ja eine erhöhte Langzeitdüngung des Gewässers durch vormals im Schlamm gebundene Nährstoffe.
Jemand hier der sich damit auskennt?
"Das Wasser ist niemals einsam."
Calciumphosphat, im Vorkommen meist tertiär
Ca3(PO4)2
ist (so gut wie) wasserunlöslich.
Ein Bestandteil von Knochen und Zähnen von Wirbeltieren.
Apatit ist ein Sammelbegriff für chemisch ähnliche Mineralien, Beispiel Hydroxylapatit:
Ca5[OH|(PO4)3]
~~~
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll.
(Aphorismus von G.C. Lichtenberg)
Gruß Thomas
Wenn hier nun schon auf einen Markennamen eingegangen wird.
Mal eben eine ganz harmlose Frage.
Ist der Einsatz von chemischen Mitteln, inhaltlicher Bestandsteil des Fischereirechtes ?
In der gewerblichen Fischzucht sicher..... aber was ist mit öffentlichen Gewässern.
Oder braucht es da nicht ein Genehmigungsverfahren.
Wenn man einen angenommenen falschen Zustand so "verbessern" möchte.
Ist ja nicht so als wenn Alle immer das gleiche als "Gut" betrachten und es geht halt um Veränderungen.
Eventuelle negative Folgen, noch gar nicht einbezogen.
Mir graut es immer wenn Ich von solchen Mittelchen lese.
Mir scheint da z.B selbst der Einsatz von massenhaften Grasfischen noch harmloser, weil umkehrbar und zeitlich begrenzt.
Gruß Steini
Um dir deine "Sorge" in diesem Fall evtl. zu nehmen: 12 Meter x 12 Meter x 1Meter (ursprünglich 2m) auf einem Bauernhof. Daher nur im weitesten Sinne öffentlich. Ehemals angelegt zur Aufzucht von Karpfen.
Aus rein ökologischer Sicht ist der derzeitige Zustand als normal zu bezeichnen. Aus fischereilich-wirtschaftlicher Sicht geht aber kein Weg an einer effektiven Entschlammung vorbei.Wenn man einen angenommenen falschen Zustand so "verbessern" möchte.
Das kann ich mir nicht vorstellen. Ich denke bei großflächigen Aktionen an öffentlichen Gewässer wird die OFB da den Finger drauf haben. Die entsprechende Genehmigung kann ich mir nur in absoluten Ausnahmefällen vorstellen.Ist der Einsatz von chemischen Mitteln, inhaltlicher Bestandsteil des Fischereirechtes ?
"Das Wasser ist niemals einsam."
In öffentlichen Gewässern ist meines Wissens eine Erlaubnis notwendig.
In der Teichwirtschaft ist das nicht notwendig.
Und für Fließgewässer eigentlich nicht geeignet.
Geändert von Günter (05.12.15 um 17:07 Uhr)
Wir werden das Wasser erst missen, wenn die Quellen versiegt sind.