In öffentlichen Gewässern ist meines Wissens eine Erlaubnis notwendig.
In der Teichwirtschaft ist das nicht notwendig.
Und für Fließgewässer eigentlich nicht geeignet.
In öffentlichen Gewässern ist meines Wissens eine Erlaubnis notwendig.
In der Teichwirtschaft ist das nicht notwendig.
Und für Fließgewässer eigentlich nicht geeignet.
Geändert von Günter (05.12.15 um 17:07 Uhr)
Wir werden das Wasser erst missen, wenn die Quellen versiegt sind.