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Thema: Ärger mit dem Jäger / Jagdpächter

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  1. #1

    Registriert seit
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    Ärger mit dem Jäger / Jagdpächter

    Hallo,

    folgender Sachverhalt:

    Ich bin im Rahmen meiner Tätigkeit als Fischereiaufseher des öfteren darauf angewiesen mit meinem Fahrzeug auf Fahrradwegen und Feldwegen zu fahren, die für den normalen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt sind, also durch das Verbotsschild 260 und 261 gekennzeichnet sind (Eine Sondergenehmigung habe ich dafür). Entlang einem dieser Fahrrad.- und Landwirtschaftswege befindet sich eine Jagdhütte, welche täglich durch zwei unserer Jäger frequentiert wird.

    Jetzt bin ich gestern wieder einmal auf diesem Fahrradweg unterwegs gewesen (von dem aus ich das von mir zu überwachende Gewässer einsehen kann) , als mir ein Jäger mit seinem Kraftfahrzeug entgegen kam und mir den Weg versperrte. Er sprach mich duch die Seitenscheibe seines Fahrzeugs an:

    Jäger: wo wollen Sie denn hin?

    Ich: ich bin auf Kontrollfahrt

    Jäger: wo haben Sie das Schild her? (Er meinte mein Scheibenschild aus Alluminium: "FISCHEREIAUFSICHT HESSEN"mit Hessenwappen.

    Ich: Das hab ich mir gekauft. (Anmerkung: weil die uns nicht gestellt werden)

    Jäger: Das dürfen Sie eigentlich nicht in der Scheibe haben.

    Ich: Doch darf ich.

    Er wieder: Nein

    Ich: Doch darf ich........

    Dann ist er weiter gefahren ohne mich noch weiter erläutern zu lassen. Seine Mimik und sein auftreten wärend dessen waren sehr herablassend und verächtlich. Und es war schon das zweite mal wo er mir den Weg versperrte und sich so aufspielte.


    Jetzt meine Frage:

    Wie verhält es sich denn mit diesem Jäger oder Jagdpächter oder was auch immer er ist. Er hatte selbst ein grünes Schild an der Sonnenblende der Beifahrerseite auf dem stand: "Jagdschutz" (in Verbidung mit dem Hessenwappen).

    Darf ein normaler Jäger, der die Jagd nicht gepachtet hat auf solchen Fahrrad.- und Landwirtschaftswegen fahren oder nur wenn er die Jagd gepachtet hat? Darf er so ein Schild im Fond haben mit Landeswappen?

    Braucht er dann auch eine Sondererlaubnis so wie ich eine für die 260er und 261er Straßen habe?


    Ich frage das nur, weil ich bei der nächsten Begegnung mit diesem Herrn etwas besser vorbereitet sein möchte.

    Wer kennt sich da aus?

    Gruß
    T.F.
    Geändert von Elritzendriller (30.10.15 um 08:07 Uhr)

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