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Thema: Informationsweitergabe an den Fischereirechteinhaber

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  1. #1
    GW-Forum Team Avatar von Albert
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    AW: Informationsweitergabe an den Fischereirechteinhaber

    Der Geschädigte hat immer das Recht, den Schadensverursacher zu erfahren, da seine Schuld ermittelt wurde.
    Gruß
    Albert

  2. #2
    GW-Forum Team Avatar von Georg
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    AW: Informationsweitergabe an den Fischereirechteinhaber

    Richtig Albert, nur durch wen?
    Vermutlich eher durch die Behörde als durch einen Dritten.

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