Hi beisammen,

bemerkenswert! Ich hatte im Juli eine Strafanzeige wegen Fischwilderei gestellt. Diese wurde zwar nicht wegen fehlendem öffentlichen Interesse , sondern gegen die Auflage einer Zahlung in Höhe von 300 Euro eingestellt. Hatte ich bisher noch nie, dass die Staatsanwaltschaft direkt eine Zahlung verordnet. Bislang wurde an die Ordnungskasse der UFB zurück gegeben und die haben dann die Höhe festgelegt.

Meine Frage ist aber eine ganz andere: Ich würde hierüber gerne den Fischereirechteinhaber in Kenntnis setzen. Also Brief vom Staatsanwalt kurz scannen und per Mail zusenden. Darf ich das eigentlich? Name des Beschuldigten ist ja in Klarschrift zu lesen, adressiert an mich als FA , der die Strafverfolgung beantragt hat.

Der Fischereirechteinhaber (hier die Genossenschaft ) hat mich ja gegenüber der UFB für sein Gewässer empfohlen/erbeten und ich handel in deren Interesse. Ich bin aber im Dienste der UFB unterwegs. Darf der Infofluss an den Fischereirechteinhaber fließen?

Als Erfolgskontrolle ist es ja für den FRI wichtig zu wissen und eigentlich völlig normal, dass er Kenntnis über den Vorgang erhält. Darüber informiere ich eigentlich direkt mit dem Antrag auf Verfolgung.