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Thema: Niedersachsen - Mindestabstand Angeln unterhalb Turbinen

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  1. #1
    Themenstarter

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    AW: Niedersachsen - Mindestabstand Angeln unterhalb Turbinen

    Zitat Zitat von Georg Beitrag anzeigen
    Moin, Deine Frage hast Du dir doch schon selbst beantwortet.



    Da keine Gesetzlichen Vorgaben bestehen und in den Erlaubnisscheinen ebenfalls keine Einschränkungen aufgeführt sind, gibt es logischerweise keinen Mindestabstand.
    Zitat Zitat von Georg Beitrag anzeigen
    Moin, Deine Frage hast Du dir doch schon selbst beantwortet.



    Da keine Gesetzlichen Vorgaben bestehen und in den Erlaubnisscheinen ebenfalls keine Einschränkungen aufgeführt sind, gibt es logischerweise keinen Mindestabstand.
    Moin!
    Das ist nicht richtig, sonst würde ich hier nicht fragen.

    Meine Frage bezieht sich auf Personen, die auch andere Gesetze über dem Tellerrand des F-Gesetz kennen.

    Außerhalb des F-Gesetz gibt es auch Regelungen/Vorschriften die trotzdem uns Angler betreffen.
    Man denke an Benutzung von Booten, selbst auch nur ein Bellyboat/aufblasbares Pupskissen, was gar kein Boot in dem Sinne ist.
    Da steht von einer Regelung für Wasserwegsbenutzung auch nichts in einem F-Gesetz, trotzdem ist man als Angler unterwegs und sollte/muss sich an Wasserwegsbenutzungsregeln halten. Oder eine Mindestabstandsregelung für Personen allgemein, könnte für Kraftwerksbetreiber in irgendwelchen Auflagen verankert sein - nur manche haben einfach die Ausschilderung vergessen, wie auch immer.
    Geändert von Angeln (13.06.15 um 12:03 Uhr)

  2. #2
    GW-Forum Team Avatar von Georg
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    AW: Niedersachsen - Mindestabstand Angeln unterhalb Turbinen

    Zitat Zitat von Angeln Beitrag anzeigen
    ...
    Außerhalb des F-Gesetz gibt es auch Regelungen/Vorschriften die trotzdem uns Angler betreffen.
    ...
    Das ist zwar prinzipiell richtig, aber dafür gibt es ja den Erlaubnisschein , den jeder Angler bei sich zu führen hat. Die gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Landes bilden die Basis, den Rahmen. Die Auflagen im Erlaubnisschein dürfen durchaus schärfer sein als das jeweilig betreffende Gesetz. Wenn ein Gewässer für den Bootsverkehr freigegeben ist, heißt das noch lange nicht, dass ich auch vom Boot aus angeln darf. Das muss aber aus dem Erlaubnisschein ersichtlich sein.

  3. #3
    GW-Forum Team Avatar von Steini (verstorben am 06.09.2019)
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    AW: Niedersachsen - Mindestabstand Angeln unterhalb Turbinen

    Aber umgekehrt gelten die Verkehrsschilder für Boote, auch für die Bootsangler.
    Oft stehen dort eben Verbotsschilder für Boote.
    Auch die muss man einbeziehen.

    Aber vermutlich sind dort oft Dinge der Vernunft überlassen, ....wäre auch schade alles immer mit Verboten regeln zu müssen.
    Gruß Steini

  4. #4
    GW-Forum Team Avatar von Georg
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    AW: Niedersachsen - Mindestabstand Angeln unterhalb Turbinen

    Na klar, da ist das Boot eben Verkehrsmittel/Fahrzeug.
    Wenn ich vom Dach meines Autos fische, darf ich ja auch nicht im Halteverbot parken.

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