Rücklagen darf ein Verein haben (zum Gewässerkauf oder Reperatur von Teichen).
Eine graue Zone ist der Verkauf von den Angelerlaubnisscheinen wenn der Beitrag extra abgerechnet wird.
Wird der Vereins Beitrag extra verrechnet sind auf die Erlaubnisscheinen Steuern zu zahlen.
Dabei geht es hier nur um die Formulierung ! Das Problem hatten wir schon in Verein.