Bei uns ist das so, wer eine Jahreskarte (nur für Vereinsmitglieder) löst ist aktives Mitglied . Tageskarten sind dann passive Mitglieder oder Gastangler.

Sagen wir mal so Taucht der Posten, Jahreskarten, Tageskarten... bei den Einnahmen auf sind sie Steuerpflichtig !
Vereins-Beiträge nicht da sie Rücklagen sind!
Hat mit Vereins Zugehörigkeit bei der Erlaubnisschein Abgabe nichts zu tun !
Haben uns darum einen Steuerberater genommen.
Möchte aber sagen das es nur auf Bayern bezogen ist, andere Bundesländer weiß ich nicht!