Guten Abend zusammen,

ich hoffe, ihr könnt mir da ein wenig weiterhelfen.
Wir haben in NRW eine Pachtstrecke von knapp 2,5km und unser Verein möchte nun gerne sich die Flora und Fauna "unter Wasser" anschauen, das soll von
externen Tauchern durchgeführt werden. Bei dem Gewässer ist es allerdings so, dass außer uns noch zwei andere Vereine diese Strecke mitgepachtet haben und sich genau durch die Gewässermitte die Landkreisgrenze zieht.
Nun meine Frage: Welche Genehmigungen müssten eingeholt werden, welche Gesetzmäßigkeiten beachtet werden? Laut Landeswassergesetz §33 (FN16) heißt es, der Gemeingebrauch beziehe sich in NRW nicht aufs Tauchen. Müssen die Vereine und evtl. der Verpächter oder gar entsprechende Behörden ihr OK geben?

Schonmal schönen Dank im Voraus für eure Hilfe.

MfG
Matze