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Thema: Verständnissfrage

  1. #1

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    Verständnissfrage

    An dem Gewässer (Flüsschen) , an dem ich Kontrollberechtigt bin, (HESSEN) steht im Fischerei- Erlaubnisschein folgendes:

    An Wehren mit Fischaufstieg ist das Angeln im Bereich 10m ober- und 10m unterhalb des Fischaufstiegs in der Zeit vom xx.xx. verboten.

    Da ich mir mit einem Kollegen eine mehr oder weniger hitzige Disskussion über das Thema geliefert habe, (nein, er hat nicht im betreffenden Bereich geangelt) wollte ich hier mal nachfragen wie ihr das seht.

    Ich bin der Meinung, das man sowohl vom Ufer als auch auf dem Wasser nicht unter die 10m kommen darf. Ufer ist klar, es ging Hauptsächlich darum, eine Pose in den 10m Bereich treiben zu lassen oder mit dem Spinner in den Bereich zu werfen. Auch bin ich der Meinung das der 10m Bereich quasi einen Radius um den Ein,-Auslauf des Fischaufstiegs beschreiben sollte. Also auch gegenüber des Ein /Auslaufs (z.b. bei einem 7m breiten Flüsschen) nicht gefischt werden darf.

    Sehe ich das richtig?

    Gruß
    Torsten

  2. #2
    GW-Forum Team Avatar von Mattes
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    AW: Verständnissfrage

    Ich angel dort, wo mein Köder angeboten wird, nicht dort wo mein Standplatz ist. Ansonsten wird das Verbot ad absurdum geführt.

    Das gleiche Gebot wird auch hier ausgewiesen und gerne unterboten. Ist ja auch verlockend.
    Gruß vom Mattes

    Zuhause ist da, wo das Land platt ist, Kühe und Pappeln rumstehn, der Nebel wabbert und Diebels getrunken wird.


  3. #3
    Avatar von Gekko gecko
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    AW: Verständnissfrage

    Das Fischereigesetz in NRW nimmt wie folgt Stellung.

    § 47 Fischfang an Fischwegen

    (1) In den Fischwegen ist jede Art des Fischfanges verboten.
    (2) In der Zeit, während der der Fischweg geöffnet sein muss, ist der Fischfang auch auf den Strecken oberhalb und unterhalb des Fischweges verboten.
    (3) Die obere Fischereibehörde bestimmt die Strecken in einer den örtlichenVerhältnissen angemessenen Ausdehnung und veranlasst die Kennzeichnung durch die örtliche Ordnungsbehörde. Werden durch das Verbot Fischereirechte beeinträchtigt, so sind die Nachteile auszugleichen. Den Ausgleich hat in den Fällen des § 45 derjenige zu leisten, der die Anlage unterhält, im übrigen das Land.
    (4) Die obere Fischereibehörde kann für fischereiliche und wissenschaftliche Zwecke Ausnahmen von den Absätzen 1 und 2 zulassen.



    (5) Die obere Fischereibehörde bestimmt, in welchen Zeiten des Jahres der Fischweg offen und betriebsfähig zu halten ist.


    § 55 Bußgeldvorschriften

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    5. entgegen § 47 Abs. 1 oder 2, in Verbindung mit Abs. 3 Satz 1, in Fischwegen oder auf gekennzeichneten Strecken oberhalb oder unterhalb der Fischwege fischt,


    Geändert von Gekko gecko (08.04.15 um 18:13 Uhr)
    Gruß Gg

    Ich bin nur dafür verantwortlich, was ich sage, nicht was du verstehst

  4. #4
    Avatar von Günter
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    AW: Verständnissfrage

    Elritzendriller

    Wie du es schreibst, der Schwimmer muss außerhalb der 10 mtr. bleiben !
    Wir werden das Wasser erst missen, wenn die Quellen versiegt sind.

  5. #5

    AW: Verständnissfrage

    Hallo,

    Der Köder darf sich nicht in der Verbotszone befinden. Das ist, denke ich, ziemlich eindeutig so. Wie Mattes schon sagte, ich fische da, wo mein Köder ist.

    Das gesperrte Gebiet ist aber kein Radius um den Einstieg der Fischtreppe. Bei einem Schonbereich von z.B. 100m unterhalb muss ich ab Einlauf der Fischtreppe auf beiden Ufern die 100m abmessen.
    Es es ergibt sich dann eine rechteckige Schutzone von Flussbreite x 100m. Ganz einfach, weil das jeder Angler abschreiten kann. Und natürlich auch jeder FA . Bei einem kreisförmigen Schutzbereich ist das nicht so eindeutig.

    LL

  6. #6
    Themenstarter

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    AW: Verständnissfrage

    @Lotalota,

    ja natürlich Rechteckig nicht Rund. Da hast Du vollkommen Recht. Habe ich wohl etwas blöd beschrieben. Ich meinte damit ja auch nur, das die Sperrzone ( bei einem Rechtwinklig zum Gewässer abgehenden Fischaufstieg) oberhalb und unterhalb des Einlaufs,- bzw. Auslaufs gilt. Siehe meine Künstlerisch dargestellte Zeichnung
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  7. #7

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    AW: Verständnissfrage

    Hallo,

    das ist in meinen Augen nicht eindeutig definiert und lässt damit Freiraum für Interpretationen... der gesunde Menschenverstand macht es aber eigentlich unmissverständlich...... aber den hat ja nicht jeder Angler wie wir wissen...


    Wenn es um die Diskussion geht sage ich du hast recht, wenn ihr ein Problem da habt das es quasi jeder für sich selbst auslegt, würde ich es anders formulieren oder durch Schilder kennzeichnen, dann wird es unmissverständlich...

    Gruß
    Lücke

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