An dem Gewässer (Flüsschen) , an dem ich Kontrollberechtigt bin, (HESSEN) steht im Fischerei- Erlaubnisschein folgendes:

An Wehren mit Fischaufstieg ist das Angeln im Bereich 10m ober- und 10m unterhalb des Fischaufstiegs in der Zeit vom xx.xx. verboten.

Da ich mir mit einem Kollegen eine mehr oder weniger hitzige Disskussion über das Thema geliefert habe, (nein, er hat nicht im betreffenden Bereich geangelt) wollte ich hier mal nachfragen wie ihr das seht.

Ich bin der Meinung, das man sowohl vom Ufer als auch auf dem Wasser nicht unter die 10m kommen darf. Ufer ist klar, es ging Hauptsächlich darum, eine Pose in den 10m Bereich treiben zu lassen oder mit dem Spinner in den Bereich zu werfen. Auch bin ich der Meinung das der 10m Bereich quasi einen Radius um den Ein,-Auslauf des Fischaufstiegs beschreiben sollte. Also auch gegenüber des Ein /Auslaufs (z.b. bei einem 7m breiten Flüsschen) nicht gefischt werden darf.

Sehe ich das richtig?

Gruß
Torsten