Hallo,

Der Köder darf sich nicht in der Verbotszone befinden. Das ist, denke ich, ziemlich eindeutig so. Wie Mattes schon sagte, ich fische da, wo mein Köder ist.

Das gesperrte Gebiet ist aber kein Radius um den Einstieg der Fischtreppe. Bei einem Schonbereich von z.B. 100m unterhalb muss ich ab Einlauf der Fischtreppe auf beiden Ufern die 100m abmessen.
Es es ergibt sich dann eine rechteckige Schutzone von Flussbreite x 100m. Ganz einfach, weil das jeder Angler abschreiten kann. Und natürlich auch jeder FA . Bei einem kreisförmigen Schutzbereich ist das nicht so eindeutig.

LL