Hallo,

Wo hier die Grenze verläuft, muss letztlich jeder aus den gesetzlichen Bestimmungen für sich festlegen. Es gibt hier, ähnlich wie beim Setzkescher, keine allgemein gültige Regelung, was ich darf und was nicht.
Dass jeder gefangene Fisch zu entnehmen ist, haben sich die Angler vermutlich gegenseitig eingeredet weil sie zu oft solche Foren besucht haben.
Wieder eine Parallele zum Setzkescher, da denken auch viele Angler, der sei verboten.

Beim Setzkescher wird im Falle einer Anklage der Einzelfall geprüft. Da habe ich wenig Angst vor Gericht als Tierquäler zu enden, wenn ich beim Äschenfischen die 5 Hasel nicht entnehme, das gleiche, wenn ich im Herbst die Äschenrogner mit ihren Bäuchen voller Laich zurücksetze und mir nur den einen Milchner mitnehme. Auch die besonders hübsch gezeichnete Forelle die begnadigt wurde, sehe ich als gesetzeskonform an.

Ich bin der Meinung von Mattes, ich darf nicht mit dem Vorsatz losziehen, ich werde ohnehin keinen Fisch entnehmen. Wenn man mir das nachweist und und möglicherweise noch feststellt, dass ich gem Fangliste seit Jahren keinen Fisch entnommen habe, wird es ernst.

Auch ein Boilie-Angler wird anschließend nicht damit argumentieren können, dass er mit einem Karpfen nichts anfangen kann und gar keine Möglichkeit hat diese Fische zu verwerten.

Wie man angesichts der gesetzlichen Regelungen auf die Idee kommen kann, daraus ergäbe sich die Pflicht, jedes 10 cm Rotauge zu entnehmen erschließt sich mir nicht ganz.

Unabhängig von der Gesetzeslage würde ich z.B. meine gefangenen Karauschen nicht zu Fischfrikadellen verarbeiten, nur weil andere vergessen haben die Art zu schützen.
Vermutlich wäre aber auch das nicht zu bemängeln.

Etwas anderes, als sich für sich selber eine Grenze zu definieren, bleibt gar nicht. Hier hilft es auch nicht viel die §§ zu zitieren. Die Gesetze sind ja weitgehend bekannt. Was fehlt ist eine richterliche Definition. Die gibt es leider erst nachher.

Wie diese ausehen wird, darüber kann man wunderbar spekulieren.

LL