Hallo,

Hauptproblem ist eine ganz große Unwissenheit, es fängt bei den Sportfischerlehrgängen an, in denen schon das Entnahmegebot (Abknüppeln) propagiert wird...

Im NDS-Gesetz/Verordnungen steht nichts davon, auch nirgendwo anders, es ist wie Steini schreibt, Zurücksetzen ist unter Vorsatz ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz...

Rein rechtlich macht sich kein Angler strafbar der z.B. auf Barsche aus ist, als Beifang einen riesen Hecht fängt, diesen möglichst schnell und schonend zurücksetzt, weil er ihn nicht verwerten will/kann...
Strafbar wird die Sache aber wenn er vorher noch die Waage und den Fotoapparat rausholt und den Fisch womöglich noch 20min im Sand "paniert", weil er ihn 5mal fallen lässt fürs Foto...
Grundsätzlich habe ich persönlich nichts gegen ein Foto, wenn gewährleistet ist das der Fisch schonend und schnell behandelt wird... Viele können das einfach nicht...
Und wenn mich jemand zu einem Foto fragt, "lebt der noch?", sage ich grundsätzlich "der hat im Bierteig herrlich geschmeckt" ... Würden das alle machen hätten wir deutlich weniger Probleme...



Grundsätzlich verstößt meineserachtens beides gegen das Tierschutzgesetz, Abknüppeln und C&R... Angler die eines von beiden propagieren sind mir mir zuwider und machen mir mein Hobby schwieriger... Aufklärung in Verbindung mit Schweigen und Genießen ist hier die einzige Lösung die mir einfällt...

Je mehr Trara, desto aufmerksamer wird der Gesetzgeber und der wird bei einer Verschärfung garantiert nicht in unserem Sinne entscheiden, das sollte man sich immer vor Augen halten!

Ich bin ein Freund liberaler Verordnungen, da sollte jeder eigenverantwortlich handeln können und man sollte sich als Vereinsvorstand mit eigenmächtigen Verordnungen nicht noch selbst in die Schusslinie bringen... Begriffe wie C&R oder Entnahmegebot gehören in keinen Erlaubnisschein !

Gruß
Lücke