Oft wird behauptet das man ungeschützte Fische als Angler entnehmen müsse.
Teilweise denken Einzelne schon, das das wichtiger sei als Schonzeiten oder Mindestmaße.
Es wird immer verrückter.
Aber möglicherweise bin ich auch nur doof und falsch informiert.

Aus dem A.B mit Genehmigung kopiert:>>
Dieser ganze Kram von "Mitnahmepflicht", oder auch "Releaseverbot" ergibt sich nicht aus den Fischereigesetzen, oder Verbandssatzungen, sondern aus dem Tierschutzgesetz §17.

§ 17 TierSchG:
“Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.”

Ich lese da zu erst einmal das man einen Grund benötigt einen Fisch töten zu dürfen.
Erst nachfolgend wird so etwas auch für vermeidbare Schmerzen und Leiden verlangt.
Also bedeutet es, wer einen Fisch ohne Grund tötet und dann entsorgt, kann bestraft werden.
So wie auch Jemand, der Wirbeltiere unnötig quält.
Erst bei unnötig und was Schmerzen und Leiden denn seien und was Gründe sind, beginnt es schwammig zu werden.
Derzeit darfst Du halt nicht fischen wenn Du den Zielfisch nicht verwerten willst, oder andere Gründe vorweisen kannst.
Da steht aber auch, das Fische eben nicht unnötig getötet werden dürfen, also unerwünschter Beifang zurückgesetzt werden muss.
Wie kommt man also darauf das ein Zurücksetzen von nicht gewollten Fischen durch das Tierschutzgesetz verboten sei ?
Das lese ich aus dem Tierschutzgesetz.

Wenn die Fischereigesetze oder Bewirtschafter es spezieller regeln, zum Beispiel mit Abknüppelgeboten aller nicht geschützten Fische, könnte das auch im Wiederspruch zum Tierschutzgesetz und Naturschutzgesetzgebung stehen.
Dann wären diese Regelungen halt vielleicht ungültig, wenn es mal vor Gericht geklärt wird.

Aber für so etwas gibt es ja die Verbände, die da so aktiv sind, wie eine Schnecke auf der Flucht.
Hallo aufwachen, oder gibt es euch gar nicht.

Aber welcher einzelne Angler mag schon durch alle Instanzen gehen ohne Vorteile zu erhalten.
Denn er, darf dann immer noch nur angeln, wenn er einen Grund hat.
Wie so oft, die Fische und die Natur sind die Verlierer.
Die macht man halt platt, um so Einzeltieren mögliche Leiden zu ersparen.
Das ist doch pervers.
Bernd2000<<

Also was ist nun verboten ?
Einen nicht beabsichtigt gefangenen Fisch zurückzusetzen,
oder die Abknüppelregelungen?
Die Angler zwingen jeden ungeschützten Fisch auch zu entnehmen, auch wenn sie Ihn gar nicht verwerten wollen.

Angeln zum Spass, wird ja gar nicht als Begründung anerkannt.
Darum versucht man mit solchen Regelungen C&R wohl zu unterbinden, verstößt dann aber noch schärfer gegen das Tierschutzgesetz, in dem man dann sogar die Tötung unbegründet gefangener Fische beim Angeln verlangt.

Meine Meinung ist klar, ein Gesetzgeber oder Bewirtschafter der so etwas verlangt, tut dies im Wiederspruch zu dem vorrangig geltenden Tierschutzgesetz und missachtet zusätzlich auch den Naturschutzgedanken.
Das zu verlangen sehe ich als Zwang an, Angler anzuhalten geltendes Recht zu brechen.
Das wäre dann sicher wirklich Strafbar.



Eure Meinungen bitte.