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Thema: Uferbegehungsrecht?

  1. #11
    Themenstarter

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    AW: Uferbegehungsrecht?

    Ein Anruf bei der Unteren Fischereibehörde brachte Klarheit. Entgegen der seit Jahrzehnten vorherrschenden Meinung aller Vorstandsmitglieder bezieht sich die Pacht tatsächlich nur auf die Hälfte des grad mal 25m breiten Flussabschnittes. Beidseitiges Uferbegehungsrecht kann ich damit erstmal abhaken.

    Besteht evtl. die Möglichkeit sich mit dem Verein dessen Pacht sich auf die andere Seite bezieht einig zu werden und ein beidseitiges Uferbegehungsrecht und die Fischerei auf der gesamten Fläche für beide Vereine zu ermöglichen ohne gleich sämtliche Pachtverträge umändern zu müssen? Kennt jemand evtl. einen ähnlichen Fall oder kann mir Tipps zum weiteren Vorgehen geben?

  2. #12

    AW: Uferbegehungsrecht?

    Hallo,

    Wir praktizieren genau das. Da haben 2 Pächter dem jeweils anderen das Fischrecht eingeräumt. Jedes Mitglied darf damit die Gesamtstrecke befischen. Die Hege verbleibt beim jeweiligen Pächter.

    Das sollte man aber mit dem Verpächter vorher abklären. Dann muss noch ein einheitlicher Erlaubnisschein erarbeitet werden.
    Auf einer halben Seite Din A4-werden die Kernpunkte der Vereinbarung festgehalten.

    Dann gibt es eigentlich nur Vorteile, die Angler haben eine doppelt so grosse Strecke zur Verfügung und der Befischungsdruck bleibt gleich.

    Das Problem sind die handelnden Personen. Das ist der Hauptgrund, weshalb solche Zusammenschlüsse letztlich oft scheitern.

    LL

  3. #13

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    AW: Uferbegehungsrecht?

    Hallo,

    Betretungsrecht ist mit Fischereirecht gebunden, ihr habt wahrscheinlich nur einen Pachtvertrag mit der Fischereigenossenschaft einer Uferseite, das berechtigt auch nur die Uferbetretung dieser Seite, es kann sogar sein das ein Grundstück mal zwischendurch auf eurer Seite nicht im Pachtvertrag steht, dort hat man dann kein Betretungsrecht.

    Die Einigung ist ganz einfach, ihr übertragt das Fischereirecht an die Mitglieder des gegenüberliegenden Vereines und umgekehrt... D.h. ihr nehmt das in eure Erlaubnisscheine auf oder stellt euch gegenseitig "Einleger", quasi Jahreskarten aus...

    Gruß
    Lücke

    P.S. Die/den Pächter sollte man aber vorher fragen...
    Geändert von Lücke (31.03.15 um 13:04 Uhr)

  4. #14
    Themenstarter

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    AW: Uferbegehungsrecht?

    Betretungsrecht ist mit Fischereirecht gebunden, ihr habt wahrscheinlich nur einen Pachtvertrag mit der Fischereigenossenschaft einer Uferseite, das berechtigt auch nur die Uferbetretung dieser Seite
    Genau das hat mir die Untere Fischereibehörde bestätigt.

    Die Einigung ist ganz einfach, ihr übertragt das Fischereirecht an die Mitglieder des gegenüberliegenden Vereines und umgekehrt... D.h. ihr nehmt das in eure Erlaubnisscheine auf oder stellt euch gegenseitig "Einleger", quasi Jahreskarten aus...
    Und genau das versuche ich derzeit auf den Weg zu bringen.

    Danke euch für die Hilfe!

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