Ein Anruf bei der Unteren Fischereibehörde brachte Klarheit. Entgegen der seit Jahrzehnten vorherrschenden Meinung aller Vorstandsmitglieder bezieht sich die Pacht tatsächlich nur auf die Hälfte des grad mal 25m breiten Flussabschnittes. Beidseitiges Uferbegehungsrecht kann ich damit erstmal abhaken.

Besteht evtl. die Möglichkeit sich mit dem Verein dessen Pacht sich auf die andere Seite bezieht einig zu werden und ein beidseitiges Uferbegehungsrecht und die Fischerei auf der gesamten Fläche für beide Vereine zu ermöglichen ohne gleich sämtliche Pachtverträge umändern zu müssen? Kennt jemand evtl. einen ähnlichen Fall oder kann mir Tipps zum weiteren Vorgehen geben?