Ein Farbfoto einer Handykamera ist keine 1:1 Kopie und auch Digital nicht weiter zu Verarbeiten. Insoweit dürfe es gegen kein Gesetz verstoßen.

Und da ich als Vollzugsdienstkraft der Ordnungsbehörde tätig bin, darf ich ja ausdrücklich nach §14 PAuswG, die Daten erheben und verwenden.
Gegen welches Gesetzt soll ich dabei denn dann Verstoßen ?