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Thema: Fischereigrenzen ohne Hinweis- Verbotsschilder - spezieller Fall

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  1. #17
    Themenstarter

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    AW: Fischereigrenzen ohne Hinweis- Verbotsschilder - spezieller Fall

    Zitat Zitat von Lücke Beitrag anzeigen
    Bei so einem Vorfall, wo es nunmal auch wirklich nicht erkenntlich ist wo man angeln darf, hätte ich bei einem unserer Mitglieder einen Vermerk in den Erlaubisschein geschrieben und ihn verwarnt (bei mehreren kleineren Verstößen gibts dann auch schonmal ne "Auszeit") und bei Fremdanglern hätte ich mir Name und Mitgliedsnummer aufgeschrieben und das beiden Vorständen mitgeteilt... Die entscheiden dann was es für Sanktionen gibt und wie man sowas in Zukunft verhindern kann...

    Das wäre eine vernünftige Vorgehensweise.... Ein Aufseher hat gar nicht die Befugnis bei uns über eine entgültige Sanktion zu bestimmen, er kann die Papiere vorläufig einziehen, das "Strafmaß" bestimmt aber der Vorstand...

    Eine Kamera gehört übrigens trotzdem ins Handgepäck eines jeden Aufsehers...

    Gruß
    Lücke
    Der Angelvereinkontrolleur und 1. Vors. des Vereins, ist gleichzeitig bestellter FA für die Region.
    Geändert von Angeln (21.03.15 um 05:05 Uhr)

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