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Thema: Fischereigrenzen ohne Hinweis- Verbotsschilder - spezieller Fall

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  1. #1

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    AW: Fischereigrenzen ohne Hinweis- Verbotsschilder - spezieller Fall

    Zitat Zitat von Angeln Beitrag anzeigen
    Nochmal in Kurzform:
    1. Eigenmächtiges Abfotografieren des Fischereischeines, trotz Aufforderung kein Löschen der Fotodatei.
    2. Die Angelstelle befindet sich zwar in der Vereinszone. Es waren aber keine Gewässergrenzen markiert, respektive keine Verbotsschilder aufgestellt. Versäumnisse des Angelvereines.
    3. Der Angler wollte nun die Wasserschutzpolizei zur Klärung zu Rate ziehen (Termin Vorort) und anschließend dem Ordnungsamtsleiter schriftlich den Sachverhalt schildern.
    Danke
    1. Das Foto machen von Personalausweisen ist mit Zustimmung des Inhabers erlaubt. Diese lag zum Zeitpunkt der Kontrolle ja vor.
    2. Der Angelverein ist nicht verpflichtet am Gewässer Schilder aufzustellen, wenn im Erlaubnisschein die Streckenführung erläutert ist. Ob der Angler dieses nun versteht oder aber falsch versteht, liegt im Verantwortungsbereich des Anglers. Unwissenheit Schützt auch hier nicht vor Strafe.
    3. Was hat die WaPo damit zu tun?

    Ich würde mit dem Kontrolleur und dem Ordnungsamtsleiter einen Vororttermin anstreben. Dort kann man die Situation dann klären.

  2. #2
    GW-Forum Team Avatar von Steini (verstorben am 06.09.2019)
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    AW: Fischereigrenzen ohne Hinweis- Verbotsschilder - spezieller Fall

    Seltsame Zustände habt Ihr.
    Warum sollte man wenn man Rechte vergibt dann als Verpächter dann Verbotsschilder aufstellen.
    Das ist doch Sache des Pächters, dann für Ordnung zu sorgen.
    Das mit dem abfotografieren mag ja dem Zeitgeist entsprechen, aber wohl nicht dem Recht.
    Schade ich finde es im A.B nicht mehr, war schon interessant.
    Ich weiß nur das wir das mit dem abfotografieren auch hatten, es ist eben der Zeitgeist.
    Aber Zeitgeist darf nicht zur Gewohnheit werden, wenn man das Recht vertritt.

    Wie groß ist eigentlich die Schutzzone da unterhalb des Wehres?

    Wie seltsam ist das eigentlich wenn Gewässerteile in einer Genossenschaft , für einzelne reserviert werden.
    Bei uns gibt es ähnliche gesperrte Bereiche , aber dann ruht dort die Fischerei für Alle.
    Vermutlich verstehe ich es nur nicht ganz, weil es schon wieder im Ausland ist.
    Gruß Steini

  3. #3

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    AW: Fischereigrenzen ohne Hinweis- Verbotsschilder - spezieller Fall

    Hallo,

    seit wann werden Angler die einen Verstoß begangen haben, eine (so wie ich verstehe) mündliche Verwarnung kassiert haben dem Ordnungsamt gemeldet!? Was sind das denn für Sitten!?

    Jetzt mal ganz abgesehen von der Schuldfrage ist das völlig unverhältnismäßig und so sollte es dem Ordnungsamt auch erklärt werden!

    Und ich gehe jetzt mal davon aus das dieser Angler als Aufseher eingesetzt werden soll, dieser aber nicht akzeptiert wird weil er aktenkundig ist.... Bei uns zählt das polizeiliche Führungszeugnis als "Leumund" für die Gemeinde und natürlich der Vorschlag des Vereins das diese Person geeignet ist. Mir ist nicht bekannt das das Oednungsamt selbst "Personalakten" führt...

    Eure Vorgehensweise hätte von Anfang an sein sollen euch an euren Verband zu wenden und dort Rat beim 1. Fischereiaufseher zu holen...


    Ich vermute hier einen persönlichen Kleinkrieg bei dem eine Meinung von aussen nicht viel helfen wird...

    Fakt ist das ein von der Gemeinde gestellter Fischereiaufseher keine Ordnungsamt Befugnisse hat und auch i.d.R. nichts mit dem zu tun hat, bei Verstößen ist die Polizei zu rufen damit ein Fall aktenkundig wird und nichts Anderes!

    Ich weiss nicht in welchem Bundesland dieser Fall passiert ist, aber ich habe starke Vermutungen...... da lebt wohl noch jemand im Jahr 88.... *duckundweg*


    Gruß
    Lücke

  4. #4
    Themenstarter

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    AW: Fischereigrenzen ohne Hinweis- Verbotsschilder - spezieller Fall

    @BMP
    Du liegst falsch
    Soweit waren wir schon: Das Abfotografieren von Ausweispapieren mit Lichtbild ist nicht erlaubt.
    Die Infos sind bekannt.
    Zudem will der Kontrolleur noch nicht mal die Datei von seinem Privathandy löschen, obwohl vom Angler gewünscht.

    Die Grenzanfänge sind lt. Schein nicht eindeutig deklariert.
    Die Angler können nichts für diese Versäumnisse.

    Ein vorsätzlichlicher Tatbestand liegt jedenfalls nicht vor, da der Angler ja nicht direkt hinter dem Wehr geangelt hat, sondern in einer optischen 200m-Zone.

    Wer von den Anwesenden kann Entfernungen über Wasser schätzen?

    Zitat Zitat von Lücke Beitrag anzeigen
    Hallo,
    Zitat Zitat von Lücke Beitrag anzeigen
    seit wann werden Angler die einen Verstoß begangen haben, eine (so wie ich verstehe) mündliche Verwarnung kassiert haben dem Ordnungsamt gemeldet!? Was sind das denn für Sitten!?
    Eben drum - man könnte Klüngelei mutmaßen(Ordnungsamt - Angelvereinkontrolleur).

    Der Angler hat dem Ordnungsamt nun einen längeren Beschwerdebrief zukommen lassen, mit dem Vorschlag einen gemeinsamen Vor-Ort-Termin mit der Wasserschutzpolizei wahrzunehmen.

    Übrigens dein Bundesland.
    Geändert von Angeln (21.03.15 um 05:02 Uhr)

  5. #5

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    AW: Fischereigrenzen ohne Hinweis- Verbotsschilder - spezieller Fall

    Wieso sollte ich kein Foto machen dürfen vom Perso ???
    §14 PAuswG:
    § 14 Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten
    Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus dem Ausweis oder mithilfe des Ausweises darf ausschließlich erfolgen durch
    1.
    zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden nach Maßgabe der §§ 15 bis 17,
    2.öffentliche Stellen und nichtöffentliche Stellen nach Maßgabe der §§ 18 bis 20.
    Merkblatt für Fischereiaufseher NRW:
    Der von der Kreisordnungsbehörde (Kreis oder kreisfreie Stadt) als Untere
    Fischereibehörde gemäß § 54 Abs. 1 LFischG amtlich verpflichtete
    Fischereiaufseher ist kein Fischereibeamter, sondern Dienstkraft dieser
    Ordnungsbehörde gemäß § 13 OBG in Verbindung mit § 52 Abs. 5 Satz 1
    LFischG und nach § 68 Abs. 1 Nr. 16 VwVG auch Vollzugsdienstkraft.
    In meinen Augen darf ich als "Dienstkraft der Ordnungsbehörde" also auch einen Perso Fotografieren. Was ich auch regelmäßig bei Verstößen so handhabe und die Fotos dann der Polizei übergebe.

  6. #6
    Themenstarter

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    AW: Fischereigrenzen ohne Hinweis- Verbotsschilder - spezieller Fall

    Zitat Zitat von BMP Beitrag anzeigen
    Wieso sollte ich kein Foto machen dürfen vom Perso ???
    §14 PAuswG:


    Merkblatt für Fischereiaufseher NRW:


    In meinen Augen darf ich als "Dienstkraft der Ordnungsbehörde" also auch einen Perso Fotografieren. Was ich auch regelmäßig bei Verstößen so handhabe und die Fotos dann der Polizei übergebe.
    Du hast eben nur Glück gehabt, das sich bisher niemand beschwert hat.
    Die Polizei ist auch nur kein Kläger, bei den Fotoübermittlungen.
    Eine 1:1 Ausweisfarbkopie entspricht nicht dem Passus aus deinem Auszug.
    Erst Recht nicht als Datei auf einem privatem Handy, wie im geschilderten Fall.

    http://www.model-kartei.de/forum/4/9...lausweise.html

    Jetzt soll der Fischereiaufseher ruhig klagen - sieht dann düster aus. Der Fischereischein ist ebenso wie der Personalausweis ein Ausweisdokument mit Adresse, Lichtbild usw. In Anlehnung auf das Datenschutz und Persönlichkeitsrecht, wird ein Angler recht bekommen. Wie gesagt, zusätzlich hat ein solches Dokument nix auf einem privaten Handy einer 3. Person verloren, egal welchem Hobby oder Beruf derjenige nachgeht.
    Geändert von Angeln (21.03.15 um 05:02 Uhr)

  7. #7

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    AW: Fischereigrenzen ohne Hinweis- Verbotsschilder - spezieller Fall

    Ein Farbfoto einer Handykamera ist keine 1:1 Kopie und auch Digital nicht weiter zu Verarbeiten. Insoweit dürfe es gegen kein Gesetz verstoßen.

    Und da ich als Vollzugsdienstkraft der Ordnungsbehörde tätig bin, darf ich ja ausdrücklich nach §14 PAuswG, die Daten erheben und verwenden.
    Gegen welches Gesetzt soll ich dabei denn dann Verstoßen ?

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