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Thema: Fischereigrenzen ohne Hinweis- Verbotsschilder - spezieller Fall

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  1. #1
    Themenstarter

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    AW: Fischereigrenzen ohne Hinweis- Verbotsschilder - spezieller Fall

    Zitat Zitat von Lücke Beitrag anzeigen
    Hallo,

    das mit dem Foto ist in meinen Augen für den Fall auch völlig irrelevant... Grundsätzlich ist ein Angler verpflichtet sich auszuweisen und ich bin als Aufseher berechtigt die Personalien auch aufzunehmen, völlig wurscht ob ich mir die Daten auf die Hand schreibe oder ein Foto vom Perso mache,
    Eigentlich hatte ich das bereits geklärte illegale Abfotografieren des Ausweises nur als Randnotiz im Fall erwähnt.
    Es ist doch so einfach:
    Eine optoelektronische Kopie vom Ausweis(samt Lichtbild) tastet das Persönlichkeitsrecht(z.B.Vervielfältigung Lichtbild) an, die Kopie könnte missbraucht werden.
    Eine Missbrauchsvermutung muss nicht vorliegen.
    (Daten) in Textform, also Abschreiben der Fischereischeindaten, beinhalten weder ein Foto noch eine optoelektronische Komplett-Kopie eines Ausweises, die missbraucht werden könnte.
    Der Angler hat den Ausweis ordnungsgemäß vorgezeigt - das ist doch sowieso nicht das Thema.

    Du bist halt ertappt und willst nur Gründe für Deine Bequemlichkeit finden :-) .

    Das Foto hat mit dem Fall schon was zu tun, zumindest indirekt:
    Der unwissende Kontrolleur aus dem Fall, hat sich wahrscheinlich bevormundet gefühlt, in der Annahme er hätte recht(betr. die korrekte Ansage des Anglers, dass das Abfotografieren des Ausweises nicht i.O. ist).
    Dadurch ist die "Petzerei" beim Ordnungsamt meiner Meinung nach erst entstanden.


    Ich halte euch auf dem Laufenden...

    Lücke...hast PN
    Geändert von Angeln (21.03.15 um 05:04 Uhr)

  2. #2

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    AW: Fischereigrenzen ohne Hinweis- Verbotsschilder - spezieller Fall

    Eigentlich wollte ich nix mehr dazu schreiben, denn die § sind eindeutig. Als amtlicher Fischereiaufseher, darf ich auch ein Foto machen. Da wir beiden aber wohl nicht auf einen Zweig kommen, wollte ich meinen Mund halten.

    Zitat Zitat von Angeln Beitrag anzeigen
    Eine optoelektronische Kopie vom Ausweis(samt Lichtbild) tastet das Persönlichkeitsrecht(z.B.Vervielfältigung Lichtbild) an, die Kopie könnte missbraucht werden..
    ABER jetzt musst du mir mal erklären:

    1. in welchem Paragrafen steht, dass ich als Odnungsbehörde kein Foto machen darf ?
    2. inwieweit spielt dort das Persönlichkeitsrecht eine rolle, wenn ich als Ordnungsbehörde die Daten aufnehme ?

  3. #3

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    AW: Fischereigrenzen ohne Hinweis- Verbotsschilder - spezieller Fall

    Zitat Zitat von Angeln Beitrag anzeigen
    Du bist halt ertappt und willst nur Gründe für Deine Bequemlichkeit finden :-) .
    Hallo,
    nee, hab ich noch nie gemacht, ist aber ne gute Idee....

    Bei so einem Vorfall, wo es nunmal auch wirklich nicht erkenntlich ist wo man angeln darf, hätte ich bei einem unserer Mitglieder einen Vermerk in den Erlaubisschein geschrieben und ihn verwarnt (bei mehreren kleineren Verstößen gibts dann auch schonmal ne "Auszeit") und bei Fremdanglern hätte ich mir Name und Mitgliedsnummer aufgeschrieben und das beiden Vorständen mitgeteilt... Die entscheiden dann was es für Sanktionen gibt und wie man sowas in Zukunft verhindern kann...

    Das wäre eine vernünftige Vorgehensweise.... Ein Aufseher hat gar nicht die Befugnis bei uns über eine entgültige Sanktion zu bestimmen, er kann die Papiere vorläufig einziehen, das "Strafmaß" bestimmt aber der Vorstand...

    Eine Kamera gehört übrigens trotzdem ins Handgepäck eines jeden Aufsehers...

    Gruß
    Lücke

  4. #4
    Themenstarter

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    AW: Fischereigrenzen ohne Hinweis- Verbotsschilder - spezieller Fall

    Zitat Zitat von Lücke Beitrag anzeigen
    Eine Kamera gehört übrigens trotzdem ins Handgepäck eines jeden Aufsehers...
    Bei Fluchtversuchen auf jeden Fall -
    oder zur Doku von Hinterlassenschaften, Fahrzeugen(Kennzeichen) von Fisch-Wüstlingen :-) .
    Geändert von Angeln (21.03.15 um 05:05 Uhr)

  5. #5
    Themenstarter

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    AW: Fischereigrenzen ohne Hinweis- Verbotsschilder - spezieller Fall

    Zitat Zitat von Lücke Beitrag anzeigen
    Bei so einem Vorfall, wo es nunmal auch wirklich nicht erkenntlich ist wo man angeln darf, hätte ich bei einem unserer Mitglieder einen Vermerk in den Erlaubisschein geschrieben und ihn verwarnt (bei mehreren kleineren Verstößen gibts dann auch schonmal ne "Auszeit") und bei Fremdanglern hätte ich mir Name und Mitgliedsnummer aufgeschrieben und das beiden Vorständen mitgeteilt... Die entscheiden dann was es für Sanktionen gibt und wie man sowas in Zukunft verhindern kann...

    Das wäre eine vernünftige Vorgehensweise.... Ein Aufseher hat gar nicht die Befugnis bei uns über eine entgültige Sanktion zu bestimmen, er kann die Papiere vorläufig einziehen, das "Strafmaß" bestimmt aber der Vorstand...

    Eine Kamera gehört übrigens trotzdem ins Handgepäck eines jeden Aufsehers...

    Gruß
    Lücke
    Der Angelvereinkontrolleur und 1. Vors. des Vereins, ist gleichzeitig bestellter FA für die Region.
    Geändert von Angeln (21.03.15 um 05:05 Uhr)

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