Ergebnis 1 bis 10 von 16

Thema: Brauchbare Formulierung für eine Raubfischschonzeit

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    GW-Forum Team Avatar von Steini (verstorben am 06.09.2019)
    Registriert seit
    28.12.2010
    Ort
    Niedersachsen
    Beiträge
    2.608

    Brauchbare Formulierung für eine Raubfischschonzeit

    Ihr kennt sicher die Probleme die sich aus der Formulierung von Verboten ableiten.
    Eine Sache vergessen oder etwas verändert und schon gibt es Unklarheiten, was erlaubt ist und was nicht.
    Nebenbei soll es noch möglichst kurz sein um auf den Schein zu passen.

    Ich fang mal mit einem Beispiel an.

    Ziel ist es Hecht, Salmoniden, Zander zu schonen und das auch leicht überwachen zu können.
    Also kein Spinnfischen, Schleppen, Fliegenfischen und keine Köderfische vom 1.1 - 1.6.

    Wels, Barsch, Quappe und Aal sollen aber befischbar bleiben wenn man sie mit Wurm fängt.

    Einfach ?
    Nö.

    Köderfischfetzen, Tintenfische, Tauwürmer am Drop shot-System gibt es ja auch noch.

    Was haltet Ihr von:

    In der Zeit vom 1.1 - bis einschließlich 30.6 ist jegliches Fischen mit Kunstködern, Köderfischen, Fischteilen oder ähnlich geeigneten Ködern verboten.
    Für diese Zeit wird ein Verbot für das aktive Führen von Ködern durch den Angler ausgesprochen, was auch Spinnfischen (Fliegenfischen, Twistern, Schleppen, Blinkern oder Drop shot) beinhaltet.

    Bitte um Kritik, Anmerkungen oder Hinweise auf übersehene Schlupflöcher.
    Gruß Steini

  2. #2

    Registriert seit
    13.09.2011
    Ort
    Rosenheim
    Beiträge
    559

    AW: Brauchbare Formulierung für eine Raubfischschonzeit

    Ich will es mal so sagen. Wasserdicht ist das unmöglich.

    Salmoniden schonen und gleichzeitig mit Wurm fischen geht eigentlich nicht. Bei uns könnte man das noch etwas über Tageszeit und Plätze eingrenzen. Soll heißen, nachts im ruhigen Kehrwasserbereich unter den Staustufen ist die Gefahr Forellen zu fangen recht gering. Sorry für meine etwas eingeschränkte Sichtweise, aber bei uns geht's halt grundsätzlich nur um Forellen.

    Nein das ist schon recht gut. 95% wirst du wohl mit deiner Regelung kriegen. Ist doch auch schon was. Insgesamt ist es halt sehr umfangreich. Hast du schon mal an eine Art Positivliste gedacht?
    "Nicht Sieg sollte der Sinn der Dikussion sein, sondern Gewinn"
    Joseph Joubert

  3. #3
    GW-Forum Team Avatar von Georg
    Registriert seit
    22.10.2010
    Ort
    Harz
    Beiträge
    1.318

    AW: Brauchbare Formulierung für eine Raubfischschonzeit

    Steini, Dein oben formulierter Vorschlag ist bei uns schon seit langer Zeit in der GO verankert und wir fahren gut damit.

  4. #4
    GW-Forum Team
    Themenstarter
    Avatar von Steini (verstorben am 06.09.2019)
    Registriert seit
    28.12.2010
    Ort
    Niedersachsen
    Beiträge
    2.608

    AW: Brauchbare Formulierung für eine Raubfischschonzeit

    @Toni
    Bei uns sind Forellen eher selten, wenn welche gefangen werden dann eher mit großen Blinkern, Spinnern oder Wobblern.
    In den Brutgewässern der Meerforelle darf eh nicht gefischt werden und die Fingerlinge sind auch uninteressant.

    @Georg
    In der Zeit von-bis, ist jegliche Fischerei mit Kunstködern (Fliegenfischen, Twistern, Blinkern)sowie das Fischen mit Köderfischen verboten.
    (Bislang war das umfangreicher und bezog Spinnfischen allgemein ein)
    Leider hat man es zu dieser Kurzform gemacht und schon gibt es erste Probleme.

    Weist mir zu viele Lücken auf, wäre mal spannend wie das bei Euch geschrieben wurde.

    Ist es das hier ?
    In der Zeit vom bis . eines jeden Jahres ist das Spinnangeln
    mit natürlichem und künstlichem Köder untersagt. Gleichzeitig ist das Fischen
    mit lebendem oder totem Köderfisch verboten.


    Gruß Steini

  5. #5
    GW-Forum Team Avatar von Georg
    Registriert seit
    22.10.2010
    Ort
    Harz
    Beiträge
    1.318

    AW: Brauchbare Formulierung für eine Raubfischschonzeit

    Genau Steini, als Spinnfischen ist jegliche "aktive" Art des Angelns definiert,
    schließt also auch Methoden wie DS, Sbirulino, Faulenzen, Texasrig o.ä. mit ein,
    solange es sich um künstliche Köder oder Köfi´s handelt,
    auf eine detaillierte Nennung der Methoden wurde aber bewusst verzichtet.
    Die klassische Posenmontage oder den "Bodentaster" bestückt mit Tauwurm,
    darf ich hingegen alle paar Sekunden durchs Wasser leiern.

    Einige Gewässer weichen auch komplett von dieser Regelung ab,
    dies wird dann jedoch explizit für das jeweilige Gewässer im Erlaubnisschein genannt.

    Beifänge kann man nicht vollständig ausschließen, dafür wurden schon zu viele Zander oder Hechte
    mit ein paar Maden an der Stippe gefangen.
    "Hundertprozentig Wasserdicht" geht einfach nicht.

  6. #6

    Registriert seit
    17.10.2013
    Beiträge
    54

    AW: Brauchbare Formulierung für eine Raubfischschonzeit

    In der Zeit vom 1.1 - bis einschließlich 30.6 ist das gezielte Fischen auf Salmoniden, Hecht & Zander mit Kunstködern, Köderfischen, Fischteilen oder ähnlich geeigneten Ködern verboten. Für diese Zeit wird ein Verbot für das aktive Führen von Ködern durch den Angler ausgesprochen, was auch Spinnfischen (Fliegenfischen, Twistern, Schleppen, Blinkern oder Drop shot) beinhaltet.

    Wie wärs damit? Dann hast auch was gegen Wurmangler die "versehentlich" gezielt auf Forellen angeln.

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •