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Thema: Anzahl der Haken beim Fischen mit zwei Ruten

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  1. #12

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    AW: Anzahl der Haken beim Fischen mit zwei Ruten

    Zitat Zitat von Lotalota Beitrag anzeigen
    Genau dass ist die Definition der Fischwilderei. Ob der Vertrag selbst den gesetzlichen Vorgaben in jedem Punkt entspricht, muss der FA nicht entscheiden.

    Öhm Nö.... Definition von Fischwilderei liegt nicht am Rechteinhaber des Gewässers!
    Wenn ich an einem geschlossenen Gewässer "schwarz" angel, welches z.b. ein Verein gepachtet hat, oder welches direkt einen Fischereipachtfähigen Eingentümer hat, begehe ich KEINE Wilderei!
    In dem Fall handelt es sich um FischDIEBSTAHL, da der gefangene oder "beabsichtigt ZU fangene" Fisch nicht herrenlos ist, sondern einen Eigentümer hat!

    In einem offenen Gewässer, egal ob verpachtet, durch Rechte dritter verwaltet oder oder oder, ist ein Fisch grundsätzlich herrenlos, also begehe ich FischWILDEREI!

    Das entscheidet also kein FA (welcher Art auch immer) sondern das Gesetz!

    Greetz
    Maddy
    Geändert von Maddy (31.03.15 um 13:32 Uhr)

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