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Thema: Anzahl der Haken beim Fischen mit zwei Ruten

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  1. #1

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    AW: Anzahl der Haken beim Fischen mit zwei Ruten

    Hallo,

    da muss ich Maddy diesmal völlig recht geben...

    Wo wir wieder dabei sind ob man als "Fischereiaufseher" oder als "Vereinskontrolleur" unterwegs ist...

    @Lotalota

    Es ist ein Unterschied ob es ein Verstoß gegen gesetztliche Grundlagen gibt die man als Fischereiaufseher zu überprüfen hat oder ob es ein Verstoß gegen die Vereinsrregeln ist... Es ist richtig das der Strafbestand anders ist, aber da unterliegt das Anzeigen dem Fischereirechtsinhaber (Verein/Aussteller des Erlaubnisscheines)...

    Kontrollierst du jemanden der keine Fischereiberechtigung hat ist es Zuständigkeit des Fischereiaufsehers, dieser hat das zur Anzeige zu bringen...

    Kontrollierst du aber jemanden mit Berechtigung, der z.B. die erweiterte Schonzeit des Vereins nicht einhält, aber die gesetzliche eingehalten hat, ist es nicht deine Zuständigkeit als Fischereiaufseher! Dann wärst du als "Vereinskontrolleur" tätig... D.h. das der Vorstand entscheidet wie mit dem Verstoß umgegangen wird wenn du keine anderen Weisungen erhalten hast...


    Gruß
    Lücke
    Geändert von Lücke (31.03.15 um 12:46 Uhr)

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