Hallo,

wie schon gesagt, Ländersache... ich denke es wird in kaum einem Fischereigesetz genau stehen, da sind die Vereine/Verbände in der Pflicht...

Ein Beispiel, hier in NDS könnte ich theoretisch, an einem "freien" Gewässer, wie der Küste mit 50Ruten fischen, da ist nichts geregelt... Aber trotzdem wäre man belangbar, denn eine ordnungsgemäße Überwachung ist ja völlig unmöglich...

Was allerdings oft in gesetzestexten steht sind die Art und Form von Fanggeräten, z.B. Maschenweite bei Netzen... Aber wie die Beschaffenheit von Angelgerät sein soll habe ich bisher nur in Erlaubnisscheinen gelesen...

Gruß
Lücke