Mit Privatgewässer ist vielleicht eben nicht die Art Ihrer Nutzung und die eigentumsrechtliche Betrachtung gemeint.
Sondern Ihre Bedeutung in der öffentlich-rechtlichen Betrachtung.

Privat sind dann kleine unbedeutende Gewässer, die innerhalb meist eingefriedeter Hofgrundstücke liegen, also so etwas wie größere Gartenteiche, Fischbecken und fischwirtschaftliche Betriebe.
Nur dort ist auch das Fischereirecht eingeschränkt, so wie auch der öffentliche Zugang.
Dort gelten weder die Jedermanns-Rechte noch die gesetzlichen Schutzbestimmungen der Fischereigesetze uneingeschränkt.
Dort braucht es weder Schonzeit noch Mindestmaß, weil sich ein Eigentümer um sein Eigentum sorgt und die Fische Vorrat und Handelsware sind.
Er wird schon um sein Eigentum kämpfen und Diebe strafrechtlich verfolgen

Ein See, hat aber öffentliches Interesse verdient so wie auch die Fließgewässer.
Ich würde gar behaupten das auch ein See fast immer durchflossen ist, wenn auch nur vom Grundwasser.
Das ist dann wohl kein Privatgewässer mehr, wenn dort die öffentlichen Gesetze voll gelten.
Gelten die ges .Maße, Schonzeiten, Jedermannsrechte, Bestimmungen dann ist das Gewässer im Umkehrschluss wohl auch nicht mehr "Privat".
Dann ist aber auch der Fisch kein Besitz mehr sondern frei...
Was aber auch bedeutet das er nun Schutz durch die Gesetze erhalten muss., weil er ungefangen keinen Eigentümer mehr hat.
Dann wäre es Fischwilderei.

So wenigstens verstehe ich es.

"Das kann ich drehen wie ich will, das passt auf keinen Fall auf Baggerseen"