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Thema: NRW: keine Schonzeit mehr für Regenbogenforellen - führt das zum Ziel?

  1. #11

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    AW: NRW: keine Schonzeit mehr für Regenbogenforellen - führt das zum Ziel?

    Hallo,

    das ist zu einem "heissen Eisen" geworden, der Landesverband in Hannover hat das wohl auf anraten wieder aus dem Netz genommen, die sind wohl zu früh vorgeprescht, Ämter und diverse Verbände sahen das wohl nicht so gerne...

    Zur Info: Der Landesfischereiverband hatte Stellung zu einem Entnahmefenster bezogen und das für sehr sinnvoll gehalten...


    Und laut Auskunft unseres Landesfischereiverbandes (Weser-Ems), sollte man davon die Finger lassen, ist einfach mit zu viel vorherigem Genehmigungsaufwand mit unklarem Ergebnis verbunden...

    Gruß
    Lücke

  2. #12
    GW-Forum Team Avatar von Steini (verstorben am 06.09.2019)
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    AW: NRW: keine Schonzeit mehr für Regenbogenforellen - führt das zum Ziel?

    Zitat Zitat von Lücke Beitrag anzeigen


    Und laut Auskunft unseres Landesfischereiverbandes (Weser-Ems), sollte man davon die Finger lassen, ist einfach mit zu viel vorherigem Genehmigungsaufwand mit unklarem Ergebnis verbunden...

    Gruß
    Lücke
    Sorry, ich sehe da überhaupt keinen Genehmigungsbedarf, solange der ges. Schutz lediglich erweitert und nicht unterschritten wird.

    Ich sehe aber auch Probleme, ....wie schafft man es, das Angler das nicht als Vorwand nehmen um C&R zu betreiben?
    Denn bei der bisherigen rechtlichen Betrachtung bedeutet es ja, das sie die Großfische gar nicht mehr befischen sollen b.z.w dürfen.
    Der bisherige Held wird dann zum Feindbild, weil man so etwas dann unterbinden muss.
    Gruß Steini

  3. #13

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    AW: NRW: keine Schonzeit mehr für Regenbogenforellen - führt das zum Ziel?

    Hallo,

    bei der Umsetzung sehe ich kein Problem, das war ja Punkt auf unserer JHV, ich habe den Mitgliedern das da schon verständlich machen können das sowas durchaus sinnvoll ist und hoffe auf einen "Lerneffekt", auch konnte ich das mit Zahlen belegen das Besatz allein einfach nicht funktioniert an vielen Gewässern beim Raubfisch, das es verpufft, so wie im Besatzfisch Film...

    Aber was soll ich machen!? Wenn mein Verband davon dringstens abrät werde ich mich da nicht drüber hinweg setzen...hat ja auch einen Grund warum die Stellungnahme aus dem Netz verschwunden ist...
    Und das Hauptproblem ist da wohl auch das Tierschutzgesetz mit dem es kollidiert... Und das Argument/die Frage liegt dann natürlich nahe wieso man, wenn man ein Problem mit der Reproduzierung hat die Fischart dann nicht ganzjährig schützt... Und da würden mir dann auch die Gegenargumente ausgehen...... glaube nicht das "wir wollen ja auch noch angeln!" reicht...


    Was wir allerdings machen ist eine gewisse Aufklärung, das z.B. es nicht sinnvoll ist erst Hechte ab 75cm mitzunehmen wie es viele Raubfischangler machen, sondern lieber die kleineren "Küchenhechte" und die große Hechtdame eigenverantwortlich wieder schwimmen zu lassen... Sowas kann auch funktionieren ohne das man gleich neue Ver- und Gebote aufstellt...
    Zurückgesetzt wird eh, dem einen sind 55er Hechte zu klein, andere setzen alles zurück, etc. , will ich auch keinem verbieten, aber man kann das ja in sinnvolle Bahnen lenken... würde mir natürlich da auch etwas "Rückhalt" vom Gesetzgeber wünschen...



    Aber ich hinterfrage das ja alles trotzdem, wenn ich mich nicht total vertue wurde uns auf dem Gewässerwartelehrgang damals gesagt das man die Schonzeiten/-maße auch anpassen darf wenn es die Situation erfordert... Was ist dann der Unterschied zu einem Entnahmefenster!?

    Und ich sehe das wie Steini, ich komme ja nur dem Hegeauftrag nach...

    Ganz komische Kiste irgendwie...ich frage mich immer mehr ob ich die Mindestmaße wirklich so einfach verändern darf...

    Gruß
    Lücke

  4. #14

    AW: NRW: keine Schonzeit mehr für Regenbogenforellen - führt das zum Ziel?

    Hallo,

    gehen wir das Thema doch einmal von der anderen Seite an.

    Wie der Begriff Mindestmaße schon besagt, ist damit der Fang von Fischen begrenzt, die unterhalb dieser Marke liegen. Es gibt nach meinem Kenntnisstand keine LFischVO mit einer gesetzliche Begrenzung nach oben. Somit ist die maximale Länge nicht begrenzt. Ich habe deshalb die Freiheit mich nach oben zu bewegen um ein Hegeziel zu erreichen. Das ist auch im Sinne des Gesetzgebers, der dem Pächter die Hegeverantwortung auferlegt.

    Dazu gehört aber auch, dass der Verantwortliche die Mittel in die Hand bekommt um das zu erreichen. Wenn mir z.B. weil wieder gebaggert wird 3 Hechtgenerationen

    kaum aufkommenn, kann es sinnvoll sein, das Maß auf 75 cm zu erhöhen um kurzfristig mehr Laicher zu gewinnen.
    Ich sehe weit und breit keine gesetzliche Bestimmung die dem widerspricht. Es ist ja auch kein Problem die Schonzeit zu verlängern, wenn ich einen Stamm von BF habe, der extrem spät laicht. Da greift mit Sicherheit auch keine Behörde ein.

    Nur bei einem Maß für den Hecht von 120 cm wird die Fischereibehörde aber davon ausgehen, dass damit C&R gefördert werden soll und aktiv werden.

    Es wird oft übersehen das auch eine Unterschreitung der Maße im Grunde kein Problem ist. Ich muss es bei der UFB beantragen. Das ist alles eine Frage der Begründung.

    Vor einigen Jahren hatte der Waller in NRW ein Maß von 50 cm. Auf Antrag konnten wir das Maß komplett streichen und gegen alle Generationen der Waller vorgehen.

    Das gleiche bei Steinforellenbeständen. Die erreichen das gesetzliche Mindestmaß nur im Einzelfall, mit der Folge, dass uralte Forellchen dem Nachwuchs keine Chance geben aufzukommen und den Bestand zu verjüngen.

    Ob ich im Sauerland oder in der Kölner Bucht zu Hause bin, ein einheitliches Mindestmaß kann im Grunde nicht für beide Regionen passen.
    LL

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