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Thema: NRW: keine Schonzeit mehr für Regenbogenforellen - führt das zum Ziel?

  1. #1

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    NRW: keine Schonzeit mehr für Regenbogenforellen - führt das zum Ziel?

    Liebe GW-Kollegen,

    in NRW wurde zum 01.01.2015 die Schonzeit für Regenbogenforellen und Bachsaiblinge in Flüssen aufgehoben.
    Dies ist vor dem Hintergrund einer angestrebten stärkeren Ansiedlung heimischer Fischarten sicherlich sinnvoll.
    Andererseits führt dies meiner Ansicht auch zu einer ganzjährigen Befischung der Forellenbestände, inklusive der versehentlich gefangenen Bachforellen.
    In unserem Flußabschnitt der Erft ist der Leitfisch zwar der Döbel, aber es gibt auch gute Bachforellenbestände. Immer wieder kommen vereinzelte Regenbogenforellen vor.
    Gerade im Winter haben diese eine ähnlich blankes Kleid wie unsere Bachforellen. Klar kann man sie an den unterschiedlichen Punkten erkennen und unterscheiden, aber Verwechslungen sind insbesondere für ungeübte Angler denkbar.
    Wir wollen, dass sich unsere Bachforellen in der Schonzeit ungestört vermehren können und haben deswegen eine vereinsspezifische Schonzeit auch für alle anderen Forellenarten eingeführt.

    Wie seht ihr die Thematik: Führt die Aufhebung der Schonzeit für Regenbogenforellen zum Ziel einer Verbesserung der Bedingungen für heimische Fischarten und unter welchen Rahmenbedingungen?
    Halter Ihr die Einführung einer vereinsspezifischen Forellenschonzeit für sinnvoll und unter welchen Bedingungen?

    Freue mich auf Eure Beiträge!


  2. #2
    GW-Forum Team Avatar von Steini (verstorben am 06.09.2019)
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    AW: NRW: keine Schonzeit mehr für Regenbogenforellen - führt das zum Ziel?

    Lieber Herr Kollege

    In meiner Region ist der Fang einer Regenbogenforelle etwas fast Unmögliches.
    1-3 verirrte Refos auf fast 5600 Angler + Gäste.

    Da es aber immer wieder Meinungsverschiedenheiten über die Bestimmung von Bach und Meerforellen gab, haben wir Nägel mit Köpfen gemacht.
    Ich kann es einer Bachforelle nicht ansehen ob sie noch abwandert, aber so richtige Bäche haben wir halt auch nicht.
    Das was wir haben gibt den Forellen eher die Möglichkeit die Smoltgröße zu erreichen.
    Norddeutsches Flachland eben, die wachsen gut aber sie wandern fast alle ab...

    Mindestmaß 50cm für Forellen, Schonzeit vom 15.10 bis 1.6.
    Die lange Schonzeit, weil bei uns so oder so der Einsatz von Kunstködern und Fischen/Fischteilen vom 1.1 bis 1.6 verboten ist, aber rechtlich auch die Salmoniden abgedeckt werden müssen.
    Wir haben halt keinen kleinen Bach, sondern einen meist 100 m breiten Fluss und wenn dort mal eine Forelle gefangen wird ist sie oft viel größer als die 50 cm.


    Mag es in einer kleinen Gemeinschaft mit Vernunft zu regeln sein, ist das leider in so großen Gemeinschaften fast unmöglich.
    Da braucht es Regeln die auch einfach überwacht werden können.
    Man will ja nicht den schwarzen Schafen, auch noch Ihre Vorteile sichern, nur weil Andere sich (noch) an die Regeln halten.
    Sorry, ich glaube halt nicht mehr daran das alle Menschen nur gut sind.
    Ich glaube, wir brauchen alle etwas Überwachung.
    (Einige müssen gar stetig Angst vor Strafe haben, die kennen gar keine Einsicht)

    Du ahnst sicher, das ich für so eine allgemeine Forellenschonzeit stimmen würde.

    Es macht wenig Sinn die Vordertür abzuschließen und die Hintertür dann offen zu lassen, wenn man meint kein Vertrauen zu haben.
    Gruß Steini

  3. #3
    GW-Forum Team Avatar von Albert
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    AW: NRW: keine Schonzeit mehr für Regenbogenforellen - führt das zum Ziel?

    Ich finde eure Regelung gut.
    Die Verluderung von angebissenen Bafos sollte verhindert werden.
    Was ich nicht verstehe, ist die Aufhebung der Schonzeit für die Amer. Salmoniden.
    Das Einbringen von Rebofo ist doch schon länger in NRW untersagt.
    Dazu der Abwanderungstrieb, wo in Fliessgewaesser 4 Wochen nach Besatz kaum noch Rebofo
    Gefangen werden.
    Gruß
    Albert

  4. #4

    AW: NRW: keine Schonzeit mehr für Regenbogenforellen - führt das zum Ziel?

    Hallo,

    die größte Gefahr sehe ich bei der Verwechslung von Wandersalmoniden mit den RB-Forellen.
    Speziell ein blanker Lachs oder eine blanke Meerforelle, sind vom "Normalangler" nicht sicher von einer RB zu unterscheiden.

    Dazu kommt, wir haben immer noch gute RB Bestände eines Stammes, der überhaupt kein Seitenband zeigt. Der sieht exakt so aus wie die Wanderform, die Steelhead.
    Da bleibt vor Ort nur die Bepunktung der Schwanzflosse als sicheres Merkmal für für die RB.

    Wenn ich aus Erfahrungen weiß, dass ca. 80% der kontrollierten Angler nicht sagen können, ob der Fisch in ihrem Eimer eine Bach- oder eine Regenbogenforelle ist, wird mir Angst und Bange.
    Wenn alle "Forellen" gesperrt sind, vermeide ich solche Verwechslungen.

    Da die RB in fast allen Fällen mit der Bachforelle gemeinsam vorkommt, muss ich meine Hege ohnehin an der heimischen BF ausrichten.
    Das heißt, ich muss Salmonidenstrecken während der Laichzeit fürs Angeln sperren. Sonst laufe ich Gefahr, dass der Schutz der heimischen Arten stark eingeschränkt wird.
    Spätestens wenn mir die Regenbogenangler die BF Laichbetten platt treten ist es Zeit zu handeln.

    Nur Nachteile also?

    Das sehe ich nicht so. Die Aussetzung der Schonzeit gibt viel mehr dem Hegepflichtigen mehr Spielraum für gewässerangepasste Lösungen.

    Er muss es nur umsetzen. Bei einer Änderung der Bestimmungen, muss ich mein vorhandenes Schutzkonzept kritisch überdenken.

    Wer das ganze für groben Unfug der Behörde hält und weitermacht wie immer, muss sich fragen lassen, ob er das System wirklich verstanden hat.

    Kein Mindestmaß für den Waller hieß ja auch nicht, dass ich alle Waller entnehmen muss, ich kann aber, wenn es sein muss.


    LL

  5. #5

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    AW: NRW: keine Schonzeit mehr für Regenbogenforellen - führt das zum Ziel?

    Hallo,

    die Aufhebung ist durchaus sinnvoll, aber in der Praxis wohl kaum umzusetzen, wir würden auch nie riskieren das unsere BF Bestände "verangelt" werden...

    Wir haben schon immer einen Kompromiss... Unser "Forellenbach" ist vom 1.1. bis Ende der BF -Schonzeit komplett gesperrt, für jegliches Angeln. In den Seen (auch mit Zulauf) ist nur die BF geschont, die RBF kann ganzjährig beangelt werden...

    Das hat 2 Vorteile, erstens evtl. Altbestand an großen RBF, den man nicht haben will kommt raus und an anderen Seen, an denen die RBF eh nix mehr kaputt machen kann, kann man den Mitgliedern was bieten und in der frühjahrs "saure Gurken Zeit" auch mal RBF besetzen und beangeln... (Machen wir ab diesem Jahr aber auch nicht mehr)

    Grundsätzlich sind das ja nur Vorgaben, jeder Verein kann ja seine Schonzeiten für eine jeweilige Fischart selbst bestimmen/verlängern, solange es sinnvoll ist und nicht mit dem Tierschutzgesetz kollidiert. Allerdings kann dann ein Vereinsmitglied nur mit vereinsinternen Sanktionen rechnen, gesetzlich würde er sich im legalen Bereich bewegen falls er eine RBF in der vereinseigenen Schonzeit entnimmt...

    Gruß
    Lücke

  6. #6

    AW: NRW: keine Schonzeit mehr für Regenbogenforellen - führt das zum Ziel?

    Hallo,

    Einspruch.

    Auch wenn eine generelle Fischereierlaubnis vorliegt, ist ein Verstoß gegen Bestimmungen des Erlaubnisscheins eine Fischwilderei. Bedingung ist aber, dass der Pächter oder der Verpächter des Gewässers Strafanzeige erstatten. §294 StGB. Weil der Verein nur in Ausnahmefällen von seinem Recht auf Strafanzeige gegen seine eigenen Mitglieder Gebrauch machen wird, kann leicht der Eindruck entstehen, das wäre nur ein Problem auf Vereinsebene. Die Definition einer Fischwilderei ist "fischen unter Verletzung fremden Fischrechtes."
    Ich habe das Recht mir Forellen anzueignen, das Recht habe ich aber nicht während der Schonzeit. Somit verletze ich fremdes Fischrecht. Ich halte mich nicht an den Vertrag (Erlaubnisschein).


    LL

  7. #7

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    AW: NRW: keine Schonzeit mehr für Regenbogenforellen - führt das zum Ziel?

    @LL

    Ja, das kann sein, bin auch kein Paragraphen-Profi....... aber bin auch Fischereiaufseher und da hat mich (eigentlich) dann die RBF-Schonzeit nicht zu kümmern, jedenfalls nicht als von der Gemeinde gestellter Aufseher... Übe ich aber gleichzeitig das Amt eines "Gewässerkontrolleurs" (oder wie man das auch nennen will..) des Vereins aus, dann kann ich das Mitglied natürlich sanktionieren...

    Grundsätzlich muss man aber trotzdem noch vorsichtig sein... Denn z.T. sind eigene Schonzeiten/-maße genehmigungspflichtig... Stichwort "Küchenfenster"... rein rechtlich fordert man seine Mitglieder sogar damit zu einer Straftat auf!

    Ich würde empfehlen sich auf jeden Fall beim Verband und/oder Landesamt schlau zu machen...

    Bei kleinen "Anpassungen" sehe ich das aber eher "wo kein Kläger...."

    Vielleicht weiss das ja jemand genau... Wir hatten früher mal ein 60cm Schonmaß für den Hecht (gesetzlich sind es 50cm in NDS), bewegt man sich damit im legalem Rahmen wenn man sowas einführt?
    Bei den Zeiten bin ich mir sicher das man das uneingeschränkt darf, denn man kann ja davon ausgehen das die Fischart gar nicht gezielt beangelt wird, aber bei den Mindestmaßen setzt man sich ja über die gesetzlichen Richtlinien und fordert dazu auf Fische zurück zu setzen die eigentlich entnommen werden dürfen/"sollen"...D.h. man verstößt ja eigentlich gegen das Tierschutzgesetz... Ist prinzipiell die gleiche Sachlage wie beim Küchenfenster...

    Immer dieser nervige Paragraphenwust...

    Gruß
    Lücke

  8. #8
    GW-Forum Team Avatar von Steini (verstorben am 06.09.2019)
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    AW: NRW: keine Schonzeit mehr für Regenbogenforellen - führt das zum Ziel?

    Zitat Zitat von Lücke Beitrag anzeigen
    @LL

    Ja, das kann sein, bin auch kein Paragraphen-Profi....... aber bin auch Fischereiaufseher und da hat mich (eigentlich) dann die RBF-Schonzeit nicht zu kümmern, jedenfalls nicht als von der Gemeinde gestellter Aufseher... Übe ich aber gleichzeitig das Amt eines "Gewässerkontrolleurs" (oder wie man das auch nennen will..) des Vereins aus, dann kann ich das Mitglied natürlich sanktionieren...

    Grundsätzlich muss man aber trotzdem noch vorsichtig sein... Denn z.T. sind eigene Schonzeiten/-maße genehmigungspflichtig... Stichwort "Küchenfenster"... rein rechtlich fordert man seine Mitglieder sogar damit zu einer Straftat auf!


    Ich würde empfehlen sich auf jeden Fall beim Verband und/oder Landesamt schlau zu machen...

    Bei kleinen "Anpassungen" sehe ich das aber eher "wo kein Kläger...."

    Vielleicht weiss das ja jemand genau... Wir hatten früher mal ein 60cm Schonmaß für den Hecht (gesetzlich sind es 50cm in NDS), bewegt man sich damit im legalem Rahmen wenn man sowas einführt?
    Bei den Zeiten bin ich mir sicher das man das uneingeschränkt darf, denn man kann ja davon ausgehen das die Fischart gar nicht gezielt beangelt wird, aber bei den Mindestmaßen setzt man sich ja über die gesetzlichen Richtlinien und fordert dazu auf Fische zurück zu setzen die eigentlich entnommen werden dürfen/"sollen"...D.h. man verstößt ja eigentlich gegen das Tierschutzgesetz... Ist prinzipiell die gleiche Sachlage wie beim Küchenfenster...

    Immer dieser nervige Paragraphenwust...

    Gruß
    Lücke
    @Lücke
    Ich verstehe nicht wie Ihr immer darauf kommt das man mit dem Erhöhen der Maße rechtlich Probleme bekommt, wenn es vernünftig begründet werden kann und nicht dem C&R geschuldet ist.
    Ich habe die Diskussion auch schon mal mit einem Aufseher bei uns geführt.
    Der meinte auch so etwas ähnliches.
    Soll wohl in so einem Leitfaden so stehen?
    (Das ein maßiger Fisch zu töten sei, was bedeutet jeder Fisch der nicht geschützt ist.)
    Wenn ich all den Quatsch glauben würde den man so täglich liest ,wird man Irre, es hilft mach einmal selbst nachzudenken.

    Die gesetzlichen Minimalbestimmungen müssen halt so niedrig sein weil es auch Gewässer gibt in dem Fische schlecht abwachsen.
    Umgekehrt ist es fast ein Muß sie dort zu erhöhen wo sie viel besser wachsen, das gehört zu einer vernünftigen Hege.
    Macht man es nicht,...kommt man seinem Hegeauftrag nicht nach.
    Der Gesetzgeber greift mit Gesetzen erst dann ein wenn WIR selbst nicht in der Lage sind vernünftig zu Handeln.
    Das bedeutet nicht das man nun immer erst auf den Gesetzgeber warten muss, bis ER etwas einfordert.

    Selbst so etwas wie Küchenfenster sind legal, das ist wenigstens in Niedersachsen mit der Fachbehörde abgestimmt.
    Gruß Steini

  9. #9

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    AW: NRW: keine Schonzeit mehr für Regenbogenforellen - führt das zum Ziel?

    Hallo,

    habe mich gerade vor Kurzem wegen eines Küchenfensters für den Hecht kundig gemacht, das ist genehmigungspflichtig durch das LAVES... Und dann auch noch an viele Bedingungen gebunden, heisst mehrjährige vorherige Gewässeruntersuchungen und Betrachtung von Fang und Besatz... und selbst dann wird das Endergebnis fast immer lauten das zu viel gefischt wird... Und das hat dann im schlimmsten Fall eine ganzjährige Sperre zur Folge...

    Ich komme halt auf den Gedanken weil eine Erhöhung des Mindestmaßes ja im Prinzip vergleichbar ist...

    Grundsätzlich machen wir das was wir für sinnvoll halten, aber trotzdem möchte man sich als Vorstand im legalen Rahmen bewegen...

    Wäre nach meiner Logik sehr komisch wenn ich Mindestmaße verändern kann "frei Schnauze", aber bei einem Entnahmefenster einen riesen Genehmigungsaufwand betreiben muss....

    Gruß
    Lücke

  10. #10
    GW-Forum Team Avatar von Steini (verstorben am 06.09.2019)
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    AW: NRW: keine Schonzeit mehr für Regenbogenforellen - führt das zum Ziel?

    DAs ist eine schon interessante Aussage von "Lücke" .
    Tatsächlich finde ich eine gegenteilige Darstellung des L.V nun nicht mehr.

    Ich denke, ein Eingriff einer Aufsichtsbehörde, in eine begründete Erweiterung der gesetzlichen Bestimmungen durch den Bewirtschafter wäre schon ein echter Knaller.
    Etwa so, als wenn ein Amt die Löhne bestimmen würde, die maximal gezahlt werden dürfen.
    Gruß Steini

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