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Thema: Übertragung des Fischereirechts ohne Pachtvertrag? (NRW)

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  1. #1

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    Übertragung des Fischereirechts ohne Pachtvertrag? (NRW)

    Hallo Leute,

    unser Verein hat die Möglichkeit einen kleinen Dorfteich zur "Bewirtschaftung" zu bekommen... Der See gehört einer Dorfgemeinde (Fischereirechtsinhaber)... diese können aber nur schwer einen Pachtvertrag abschliessen weil wohl ein Antrag für eine Förderung für den ganzen Gemeindepark incl. See läuft... Was gibt es da noch für andere Möglichkeiten?

    Uns ist nicht wichtig das es auf mehrere Jahre fest ist... Aber der Heimatverein und eigentlich auch die Gemeinde würden uns gerne mit ins Boot nehmen und wir selbst würden den Teich auch nehmen weil er uns nichts kosten würde, ausser Pflegearbeiten...

    Eine Besonderheit gibt es noch, der Teich liegt in NRW, unser Verein ist in NDS beheimatet...

    Hat jemand eine Idee wie man das lösen kann?

    Gruß
    Lücke

  2. #2
    GW-Forum Team Avatar von Mattes
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    AW: Übertragung des Fischereirechts ohne Pachtvertrag? (NRW)

    Die Weitergabe der Fischereirechte ist doch nicht an einen Pachtvertrag gebunden, oder?

    Die Stadt/Kommune als Rechteinhaber kann doch damit tun und lassen was sie will. Wenn eine Verpachtung nicht möglich ist, ist die Nutzung der Fischereirechte nicht eingeschränkt. Es steht nirgends geschrieben, dass Fischereirecht nicht unentgeldlich vergeben werden darf.

    Ihr müsstet natürlich im Gegenzug der Stadt eure Hege schenken.
    Gruß vom Mattes

    Zuhause ist da, wo das Land platt ist, Kühe und Pappeln rumstehn, der Nebel wabbert und Diebels getrunken wird.


  3. #3

    AW: Übertragung des Fischereirechts ohne Pachtvertrag? (NRW)

    Hallo,

    sollte das Gewässer keinen Zulauf haben und unter der Fläche von 0,5 ha bleiben, ist kein Pachtvertrag erforderlich. Dann erfüllt das Gewässer die Kriterien eines Privatgewässers. Das hat nichts mit einem privaten Gewässer zu tun, sondern bezeichnet Klein- und Kleinstgewässer für die das Fischereirecht, bis auf 3 §§ nicht gilt. Sonst würde das Fischereirecht für jeden Goldfischteich gelten, mit allen Konsequenzen, wie Schonzeiten, Fischereischeinpflicht usw..
    Man sollte aber die Bedingungen schriftlich festhalten, falls es sich die Gemeinde in einigen Jahren anders überlegt. Rechtlich reicht aber ein Handschlag. Wenn man einen schiftlichen Vertrag abschließt, so ist der an keine Form gebunden. Dieser Vertrag braucht auch nicht der UFB zur Prüfung vorgelegt werden und es gibt in diesem Fall keine Mindestpachtdauer.
    Das wäre der einfachste Weg. In NRW gibt es eine ganze Reihen von Gewässern mit einer Fläche von 0,4999 ha.

    Fällt das Gewässer nicht in diese Kategorie, gibt es 2 Möglichkeiten.

    1.) Die Gemeinde überträgt nur das Recht zu fischen durch Ausgabe von Erlaubnisscheinen an die Vereinsmitglieder. Bei dieser Variante bleiben Hegerecht und Hegepflicht bei der Gemeinde. Diese bestimmt den Besatz und legt die Bedingungen beim Fischen fest.

    2. Durch Abschluß eines formalen Pachtvertrages. In diesem Fall liegt die Bewirtschaftung in vollem Umfang beim Pächter. Dieser Pachtvertrag ist der UFB zur Prüfung vorzulegen. Diese prüft, ob das Fischereirecht in "vollem Umfang" übertragen wird. Eine Bestimmung, die z.B. Hechtbesatz verbietet ist nicht zulässig. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Jahre.


    Falls es kein Privatgewässer ist, sollte man immer die Variante mit dem Pachtvertrag anstreben. Sonst ist der Verein bei jeder Anpassung der Bedingungen auf die Gemeinde angewiesen.
    Wer kann schon sagen, wie ein neuer Bürgermeister die Sache sieht.

    LL

  4. #4
    Themenstarter

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    AW: Übertragung des Fischereirechts ohne Pachtvertrag? (NRW)

    Hallo,

    erstmal danke für die ausführliche Info...

    Der Teich hat etwa einen halben ha, aber leider einen Zulauf, ein kleiner Bach der aber wohl nicht immer Wasser führt.... also muss wohl eine der anderen Varianten her...

    Momentan sieht es so aus das alle Beteiligten eine Zusammenarbeit lieb wäre... Das ist wohl auch kein Antrag auf Förderung sondern eine Beratung der Gemeinde durch den Botanischen Garten wie diese ihre Grünflächen am besten bewirtschaften kann, denn die Gemeinde baut Bauhof Personal ab und möchte viel an Unternehmer (oder auch Vereine) vergeben... Aber das Beratungsgutachten ist noch nicht fertig und deswegen auch noch keine Pachtung möglich...

    Das soll zwar in absehbarer Zeit passieren, aber wir wollen ja unseren Mitgliedern möglichst schnell das Angeln dort ermöglichen... Ist zwar kein super attraktives Gewässer, aber sehr schön idyllisch gelegen ideal für einen Familienausflug, da Spielplatz und Park direkt angrenzen...

    Ich habe auch ein Jahr "auf Probe" angeboten...

    Wie sähe das denn mit den Erlaubnisscheinen aus? Würde da ein "Einleger" für unsere jetztigen Erlaubnisscheine reichen? Pachtvertrag ist aber auf jeden Fall gewünscht da man damit ja auch eine Sicherheit hat...

    Gruß
    Lücke

  5. #5

    AW: Übertragung des Fischereirechts ohne Pachtvertrag? (NRW)

    Hallo,

    nein, das würde nicht reichen. Die Gemeinde gibt doch dann die Erlaubnisscheine an eure Mitglieder aus. Eure bisherigen Erlaubnisscheine gebt ihr ja als Verein an eure Mitglieder aus.

    Das kann ich doch nicht vermischen. Für die Bedingungen des Erlaubnisscheins ist ja einmal die Gemeinde, und einmal der Verein zuständig.
    In NRW ist ein ein Erlaubnisschein an eine bestimmte Form gebunden.

    § 22
    Fischereierlaubnisscheine
    (1) Für Fischereierlaubnisscheine, die länger als vier Wochen gültig sind, sind Vordrucke entsprechend Anlage 53) zu verwenden.


    br_vbl_show_pdf.pdf

  6. #6
    Themenstarter

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    AW: Übertragung des Fischereirechts ohne Pachtvertrag? (NRW)

    Hallo,

    das wäre zwar möglich, aber dem Aufwand nicht wert der da dranhängt, dann werden wir wohl erstmal abwarten und einen handfesten Pachtvertrag abschliessen...

    Gruß
    Lücke

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