Hallo,

nein, das würde nicht reichen. Die Gemeinde gibt doch dann die Erlaubnisscheine an eure Mitglieder aus. Eure bisherigen Erlaubnisscheine gebt ihr ja als Verein an eure Mitglieder aus.

Das kann ich doch nicht vermischen. Für die Bedingungen des Erlaubnisscheins ist ja einmal die Gemeinde, und einmal der Verein zuständig.
In NRW ist ein ein Erlaubnisschein an eine bestimmte Form gebunden.

§ 22
Fischereierlaubnisscheine
(1) Für Fischereierlaubnisscheine, die länger als vier Wochen gültig sind, sind Vordrucke entsprechend Anlage 53) zu verwenden.


br_vbl_show_pdf.pdf