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Thema: Filmbeitrag über Gewässeraufsicht

  1. #11

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    AW: Filmbeitrag über Gewässeraufsicht

    Hi Lücke,

    gut, dann habe ich 11 Jahre in Niedersachsen alles falsch gemacht und mache es nun schon seit Jahren in Sachsen-Anhalt auch falsch... Son mist, denke ich muss mir nen neues Hobby suchen!
    Wenn ich Dich kontrollieren würde, würdest Du mir Deinen Kofferraum öffnen, denn Fahrzeuge sind Land-& Wasserfahrzeuge und keine reinen Boote!
    Und wenn ich das gern möchte, öffnest Du auch Deine Taschen und Eimer und holst mir Deine Ruten zur Köderkontrolle rein... Ist Dein Köderfisch nicht tot (es reicht schon, wenn der nicht ordnungsgemäß abgestochen ist), bist Du in dem Moment Deine Papiere (bis auf Fischereischein oder Sportfischerpass) los ! Solltest Du am dem Moment den Aufforderungen und Anordnungen eines bestätigten FA ´s nicht nachkommen, handelst Du gegen § 113 StGB (Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte)
    Und sicher prüfst Du auch die Tierschutzrechtlichen Belange, GERADE diese !!! Wo hast Du Deinen FA Lehrgang gemacht!? Oder hast Du den überhaupt?! Also den großen, der ausschließlich über die Landesverbände gemacht wird???

    Und nochmal zu Deinem "Vereinskontrolleur", dieser Mann (oder Frau) ist keine Vollzugsordnungskraft (im Gegensatz zum bestätigten FA ) und hat keinerlei "rechtliche" Handhabe! Außer er erst definitiv der Meinung ich bin ein Fischwilderer, dann gilt das Jedermannsrecht (§ 127 StPO)! Bin ich kein Wilderer und habe gültige Papiere, hat er ein richtiges Problem, dann greift § 239 StGB!
    Bin ich ein Fischdieb sieht das ähnlich aus, denn das wäre wegen der "Verhältnissmässigkeit der Mittel" sehr schlecht wenn Du einen Fischdieb festhältst, da dieser lediglich eine Owi begangen hat....

    Super, ein Mitglied hat unterschrieben "folge zu leisten".... Was unterschreibt den ein Fischdieb oder ein Fischwilderer der keinen Erlaubnissschein hat? Was macht Dein Vereinskontrolleur da?
    Gar nix im Gegensatz zu dem bestätigtem FA ....

    Nein ich bin mir sicher ich bringe da nichts durcheinander (vielleicht im Gegensatz zu Dir!?)! Ich bin leidenschaftlicher Angler seit etwa 30 Jahren, ich habe seit 1991 meinen Sportfischerpass und ich bin seit nun seit 13 Jahren als Kontrolleur unterwegs und bisher war das immer absolut korrekt so.... Und ich war damals auch erst nur "Vereinsaufseher", daher weiß ich über beiderlei Regelungen eigentlich bescheid!
    Und wieso sind außerdem der Vereinskontrolleur und der FA die selben Personen? Es gibt bestätigte FA die nimmernicht irgendwo MItglied in einem Angelverein sind!
    Der bestätigte Fischereiaufseher wird in sein Amt berufen, entweder durch die Stadt, die Gemeinde oder eben das Bundesland in dem er tätig ist! Das hat nix mit dem "Verein" zu tun!
    Ich z.b. bin für einen ganzen Landkreis kontrollberechtigt in dem ettliche Vereine sind...
    Als bestätiger FA komme ich Dich z.b. auch ohne weiteres auf Deinem Privatgrundstück besuchen (insofern an einem offenen Gewässer liegt, oder Du ein geschlossenes Gewässer über 0,05 Hektar hast) !

    Und zu Deinem PS.... In den wenigsten Fällen rufen wir die Polizei, denn wenn die Identität durch Perso oder Führerschein eindeutig festgestellt ist (den ich verlangen darf, der Vereinskontolleur nicht), ist das nicht nötig! Ausrüstung und eventuell vorhandene Papiere des Frevlers gehen dann dann ohne Umwege an die UGB, zusammen mit dem Bericht der Kontrolle und fertig!

    Wir brauchen das nun nicht stundenweise (und seitenweise) auszudiskutieren, jedem seine Meinung...
    Manches ist aufgrund der 16 verschiedenen FischG und FischO auch echt viel zu verworren, obwohl die Dinge die nach StGB, StPO oder Tier- und Naturschutzgesetz gereglt sind, in allen Bundesländern ja gleich sind!

    So long

    Maddy
    Geändert von Maddy (31.03.15 um 13:22 Uhr)

  2. #12

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    AW: Filmbeitrag über Gewässeraufsicht

    Hallo Maddy,

    ich gebe das weiter was im Leitfaden ( http://www.gbv.de/dms/sbb-berlin/377366234.pdf + http://www.laves.niedersachsen.de/po...978&_psmand=23 ) und in den Gesetzen steht, da gibt es keine eigene Meinung...

    Ich habe die Fortbildung zweimal genießen dürfen, einmal auf dem Gewässerwartelehrgang und dann habe ich den Referenten (1. Fischereriaufseher in einem NDS Landesverband und Polizei-Beamter) nochmal gebeten seine Vorträge für alle unsere Fischereiaufseher im Verein zu halten (Empfehle ich jedem Verein).

    Da es ein sehr komplexes Thema ist hat er eine Kurzinformation verfasst mit den wichtigsten Punkten... Ich füge mal einen Auszug an...

    Klicke auf die Grafik für eine größere Ansicht

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    Du kannst es gerne mit den Gesetzestexten vergleichen... es ist alles nachvollziehbar...

    Und gerade dann wenn man nur bestellter Fischereiaufseher ist muss man wissen wo die eigene Zuständigkeit endet!

    Zum Thema "Vereinskontrolleur"... In fast allen Vereinen die ich kenne kontrolliert ein Fischereiaufseher auch gleichzeitig die Regeln des jeweiligen Vereines... das wird oft zusammengewürfelt und es werden dabei auch regelmäßig Kompetenzen und Sonderbefugnisse überschritten! Man macht sich damit angreifbar!

    Und nein, du hast dich als bestellter Fischereiaufsehr in NDS nicht um tierschutzrechtlich Belange zu kümmern, nur um Fischereirechtliche! Man macht es automatisch natürlich mit, aber handelt dann bei Verstößen als Privatperson oder vom Verein beauftragter Kontrolleur...

    Und nein, du bist nicht berechtigt Taschen oder Kofferräume zu durchsuchen, du darfst keine Anweisungen dazu geben, das ist Aufgabe der Polizei! Natürlich öffnet dir in der Praxis fast jeder Angler auf Nachfrage wegen Unwissenheit seinen Fischeimer, aber du hättest keine Befugnisse dies anzuordnen.

    Ich rede auch nicht von Schwarzanglern, der Fall ist eh klar, ich rede von Gesetzesverstößen die nicht in Fischereirecht fallen oder Verstößen gegen vereinsinterne Bestimmungen... Und von den Befugnissen als bestellter Fischereiaufseher, die begrenzter sind als viele glauben.... Thema "Hilfssheriff"... "An meinem See bin ich das Gesetz!" ... So wie sich leider viele Aufseher noch verhalten...

    Im übrigen mache ich das auch alles nicht seit gestern, als Angler, als Gewässerwart und als Aufseher... Und ich musste auch erstmal "lernen" was man als Aufseher aus Unwissenheit so alles verkehrt machen kann...


    Gruß
    Lücke
    Geändert von Lücke (31.03.15 um 15:56 Uhr)

  3. #13

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    AW: Filmbeitrag über Gewässeraufsicht

    Moin...

    also dieser grüne Zettel ist was Sachsen-Anhalt betrifft, abgesehen Pkt 3, komplett für die Mülltonne, was NDS betrifft habe ich einiges komplett anders gelernt und immer erfolgreich umgesetzt!
    Ich habe auch keine Fortbildung gemacht, ich habe eine 60 Std umfassende "Grundausbildung" gemacht und habe nun 2-jährlich "Weiterbildungen" !

    Nee diese Sheriffs haben wir bei uns Gott sei Dank quasi "eleminiert".... Gabs hier aber auch! Die so genennten Gewässerchefs! Aber was man bestätigen kann, kann man ja auch wieder entfernen! :-)
    Meine persönliche Meinung ist, Prävention und Aufklärung, anstatt den Larry raushängen lassen und mit Strafen um sich zu werfen.... Das meiste was vorfällt sind doch Kleinigkeiten, die man in einem netten Gespräch klären und abstellen kann... Also zumindest was unsere Gewässer betrifft! Und Frevler halten sich hier echt in Grenzen....

    Der grüne Zwettel ist echt lustig..... Ich darf die Ausrüstung nur Sicherstellen, wenn der "Täter" damit einverstanden ist.... Alter wass´n das?
    So ala..... -> Tschuldigung, Du hast ne Straftat begangen, ich würde bitte gerne Deine Angel sicherstellen, damit Du das Morgen nicht wieder tust... Darf ich!? Bittöööööö! Soll ich dem dann auch noch schöne Augen machen?

    Es gibt für uns hier auch so ein Merkblatt, rausgegeben von der UGB, (sind aber einige Seiten!) das Scanne ich Dir mal ein und lade es hier hoch....
    Und wir haben den son nettes Buch "Fischereirecht in Sachsen-Anhalt".... Glaub wenn Du das lesen würdest, würdest Du Deinen Glauben verlieren....

    Und dann lese ich bei Dir "nur" bestellter (hier heisst es bestätigter) Aufseher ist.... Wieso nur?
    Also eine höhere Instanz seitens der Gewässeraufsicht gibt es am Gewässer nicht, außer natürlich die Exekutive, deren Befugnisse noch einiges weitreichender sind!
    Der bestätigte FA ist eine Dienstkraft der Ordnungsbehörde, also eine Vollzugsordnungskraft! Wir werden ja seit diesem Jahr sogar dafür entschädigt, also geldtechnisch!

    Zu den tierschutzrechtlichen Belangen.... Hier noch einmal der Gesetzauszug.... Explizit §4. Abs 2 Pkt.3.3

    4.2 Sachliche Zuständigkeit der bestätigten Fischereiaufseher
    ....
    ....
    ....
    4.2.3.3 die Überprüfung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften. Insoweit handelt es sich vornehmlich um die §§ 1 und 4 (teils Straftat nach § 17, teils Ordnungswidrigkeit nach § 18 TSchG, siehe Anhang) sowie um die Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung vom 03.03.1997 (siehe Anhang).

    Und das kann doch in NDS nicht anders sein, das Tierschutzgesetz gilt Bundesweit! Oder? Raff ich nicht!

    Ich glaube es wird echt mal Zeit, das die Bundesländer die Gesetze und Regelungen anpassen und das nicht mehr jedes Land sein eigenes Ding macht...
    Wenn das in NDS Fakt ist, was auf Deinem grünen Merkblatt steht, dann Frage ich mich wofür da überhaupt noch kontrolliert wird.... Da macht man sich ja zum Monkey..

    Ces´t la vie.... Was solls, lass uns das Thema hier beenden, denke die Gesetze und Befugnisse sind einfach zu unterschiedlich um hier auf einen Nenner zu kommen....
    Unser Merkblatt scanne ich dir mal ein und lade es hier noch hoch, aber erst nach Ostern!

    Appropos... Schöne Ostertage!

    Greetz Maddy

  4. #14
    GW-Forum Team Avatar von Georg
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    AW: Filmbeitrag über Gewässeraufsicht

    Ich habe mir mal erlaubt, 2 Sätze zu zitieren:
    Zitat Zitat von Maddy Beitrag anzeigen
    also dieser grüne Zettel ist was Sachsen-Anhalt betrifft, abgesehen Pkt 3, komplett für die Mülltonne, was NDS betrifft habe ich einiges komplett anders gelernt und immer erfolgreich umgesetzt!
    Zitat Zitat von Maddy Beitrag anzeigen
    Wenn das in NDS Fakt ist, was auf Deinem grünen Merkblatt steht, dann Frage ich mich wofür da überhaupt noch kontrolliert wird.... Da macht man sich ja zum Monkey..
    (...)
    denke die Gesetze und Befugnisse sind einfach zu unterschiedlich um hier auf einen Nenner zu kommen....
    Offensichtlich bist Du mit der Aufgabe als FA in zwei Bundesländern überfordert, ich würde Dir eine erneute Fortbildung im jeweiligen Bundesland nahelegen.
    Da die Gesetze nun mal Ländersache sind, können sich die Befugnisse von FA`s Länderspezifisch von einander unterscheiden.
    Zitat Zitat von Maddy Beitrag anzeigen
    Ich habe auch keine Fortbildung gemacht, ich habe eine 60 Std umfassende "Grundausbildung" gemacht und habe nun 2-jährlich "Weiterbildungen" !
    Diesen Satz kann ich so leider nicht stehen lassen.
    Du hast eine wiederkehrende Fortbildung absolviert und keine Weiterbildung, wie Du schreibst.
    Eine Fortbildung im Bereich der FA basiert auf Erhaltungs- und Anpassungsfortbildungen um eine konstante Qualifikation der Beteiligten zu gewährleisten, die Weiterbildung hingegen würde mit einer Zusatzqualifikation enden, die z.B. durch ein Zertifikat oder einer Abschlussprüfung bestätigt werden muss und Dein Tätigkeitsfeld erweitern würde, also bitte zukünftig nicht die Terminologie durcheinanderbringen.
    Des weiteren möchte ich noch anmerken, daß wir uns alle einig sind, pubertierende Schreibstile, wie oben gezeigt, zu vermeiden!

  5. #15

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    AW: Filmbeitrag über Gewässeraufsicht

    Sicherstellung und Beschlagnahme sind zwei verschiedene paar Schuhe wenn ich das anmerken darf und unterscheiden sich grundlegend darin, dass der Sicherstellung ein Einverständnis zugrunde liegen muss und bei der Beschlagnahme der Gegenstand auch gegen den Willen eingezogen werden darf. Die Befugnis der Beschlagnahme obligt aber nicht dem auf Vorschlag bestellten Fischereiaufseher. Außer er ist zeitgleich z.B. ein Polizeibeamter.
    Geändert von Spoiler (14.04.15 um 00:27 Uhr)

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