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Thema: Filmbeitrag über Gewässeraufsicht

Baum-Darstellung

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  1. #13

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    AW: Filmbeitrag über Gewässeraufsicht

    Sicherstellung und Beschlagnahme sind zwei verschiedene paar Schuhe wenn ich das anmerken darf und unterscheiden sich grundlegend darin, dass der Sicherstellung ein Einverständnis zugrunde liegen muss und bei der Beschlagnahme der Gegenstand auch gegen den Willen eingezogen werden darf. Die Befugnis der Beschlagnahme obligt aber nicht dem auf Vorschlag bestellten Fischereiaufseher. Außer er ist zeitgleich z.B. ein Polizeibeamter.
    Geändert von Spoiler (14.04.15 um 00:27 Uhr)

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