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Thema: (NRW) Fischereischein für Reuse und E-Fischen nötig?

  1. #11
    GW-Forum Team Avatar von Georg
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    AW: (NRW) Fischereischein für Reuse und E-Fischen nötig?

    Moin Mattes & LL,
    eigentlich bezog ich mich weder auf das E-Fischen, noch auf die Ausübung der FA .
    Vielmehr auf Mattes vergessene Aale.
    Ich kann mich noch daran erinnern, wie Mattes erwähnte, Probebefischungen per Handangel durchgeführt zu haben, dafür bräuchte er doch eigentlich den FS, insofern er nicht der Eigentümer oder "Beauftragter" des Eigentümers eines Privatgewässers ist.?
    Oder handelt es sich dabei ausschließlich um Privatgewässer?
    Eine andere Frage steht dabei noch im Raum, gibt es für die erteilte Genehmigung der "Fischrettung" bzw. das Umsetzen der Aale Grundvoraussetzungen wie z.B. den Fischereischein oder den E-Bedienerschein? Dazu konnte ich inhaltlich nichts finden.

  2. #12
    GW-Forum Team
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    Avatar von Mattes
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    AW: (NRW) Fischereischein für Reuse und E-Fischen nötig?

    Hi Georg,

    das "Probeangeln" geschah seinerzeit, als mein Fischereischein noch gültig war. War auch einmalig. Ohne Schein käme ich nicht auf die Idee.

    Zudem sind die Gewässer bisher tatsächlich allesamt Privatgewässer gewesen. Teilweise aber nicht "Privat" im Sinne des F-Gesetzes. Beim Wilmes gibt es die Sonderregel, die den See zum Fischereiaufzuchtsgewässer machte. Daher war die Umzäunung möglich. Entzieht sich hiermit aber dennoch der Gesetzesgebung.

    Die E-Befischungen bezüglich der Fischrettungen mussten jeweils bei der UFB angemeldet und genehmigt werden. Natürlich unter Vorlage von Bediener- und TÜV-Bescheingungen, sowie der Darlegung einer sinnvollen Begründung. Der Fischereischein wurde nicht abgefragt, da man zu a. natürlich voraussetzte, dass ich ihn habe (bin ja für diese UFB als FA tätig), bzw. b. er nicht nötig ist (siehe §31.2 LFischG - Angabe von LL).
    Gruß vom Mattes

    Zuhause ist da, wo das Land platt ist, Kühe und Pappeln rumstehn, der Nebel wabbert und Diebels getrunken wird.


  3. #13

    AW: (NRW) Fischereischein für Reuse und E-Fischen nötig?

    Hallo,

    es gibt in NRW nur 2 Möglichkeiten ohne Fischereischein zu fischen und nur eine Möglichkeit ohne Fischerereischein mit der Angel zu fischen.

    Als Besitzer (nicht Pächter) eines Privatgewässers darf ich alle erlaubten fischereilichen Mittel, auch Angeln einsetzen, ohne einen FS zu benötigen.
    Als Privatgewässer im Sinne des Fischereigesetzes gelten Stillgewässer mit einer Fläche <0,5 ha. Auf Antrag können grössere Gewässer einem Privatgewässer gleichgestellt sein.
    Ein Beispiel wäre ein grosser Teich auf einem Krankenhausgelände.

    Fischen, aber nicht mit der Handangel, darf ich ohne FS, wenn ich das zur Unterstützung des Fischereirechtsinhabers oder des Pächters tue.

    Das gleiche gilt, wenn ich einen Beauftragten der beiden vorgenannt Rechte-Inhaber unterstützen,(z.B. als Helfer in der E-Fischgruppe) dann muss der Beauftragte (z.B. der Leiter der Gruppe aber einen FS haben.

    2 Varianten E-Fischen Wilmes.
    1.) Wir fischen im Auftrag des Besitzers. Daher ist für das gesamte E-Fischerteam kein FS erforderlich, da nicht mit der Handangel gefischt wird.
    2. Es tritt nicht der Besitzer, sondern ein von ihm ermächtigter Vertreter (Mattes oder der Leiter des E-Teams) auf. Dann muss der den FS haben.

    Im Grunde reicht in jeder E-Fischgruppe ein Angehöriger mit FS. Damit decke ich alles ab.


    LL

  4. #14
    GW-Forum Team
    Themenstarter
    Avatar von Mattes
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    tiefster linker Niederrhein
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    AW: (NRW) Fischereischein für Reuse und E-Fischen nötig?

    Danke dir Lota für die sehr fein beleuchtete Ausführung.

    Somit ergibt sich für mich:

    Will ich eine E-Fisch-Truppe untertsützen, verlasse ich mich darauf, dass der Antragstellende (sofern er anwesend ist) oder einer der E-Fischer in Besitze des Fischereinscheines ist und alles ist gut.

    Will ich hingegen selber einen Einsatz leiten und stelle dabei eine One-Man-Show dar oder mein Helfer hat auch keinen Schein in der Tasche, war das Laden der Akkus für die Katz´.

    Nachtrag:

    Das hieße aber, wenn der Boden- und Wasserverband xy einen Landschaftsplaner zwecks Renaturierung beauftragt und dieser im Vorfeld Untersuchungen von Büro yz durchführen lässt, dann kommen doch gerade jene Kollegen ans Wasser, die wir bei den Lehrgängen getroffen haben. Also nichtangelnde Landschaftsplanungsbüromitarbeiter. Ob die bei den Untersuchungen wirklich immer einen F-Schein-Inhaber dabei haben?
    Gruß vom Mattes

    Zuhause ist da, wo das Land platt ist, Kühe und Pappeln rumstehn, der Nebel wabbert und Diebels getrunken wird.


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