Moin Mattes & LL,
eigentlich bezog ich mich weder auf das E-Fischen, noch auf die Ausübung der FA .
Vielmehr auf Mattes vergessene Aale.
Ich kann mich noch daran erinnern, wie Mattes erwähnte, Probebefischungen per Handangel durchgeführt zu haben, dafür bräuchte er doch eigentlich den FS, insofern er nicht der Eigentümer oder "Beauftragter" des Eigentümers eines Privatgewässers ist.?
Oder handelt es sich dabei ausschließlich um Privatgewässer?
Eine andere Frage steht dabei noch im Raum, gibt es für die erteilte Genehmigung der "Fischrettung" bzw. das Umsetzen der Aale Grundvoraussetzungen wie z.B. den Fischereischein oder den E-Bedienerschein? Dazu konnte ich inhaltlich nichts finden.