Ich erinnere mich das bei uns einige Anzeigen selbst bei vorgefundenen Fang eingestellt wurden.
Der Streitwert, also der Wert der Fische erschien zu gering.


Ich habe mich öfter gefragt ob man nicht auch auf geschützte Arten oder Verstöße gegen das Tierschutzgesetz achten sollte.
Wenn da in einem kleinen Graben eine unbefugte Reuse liegt...
ist es
1. Fischwilderei.
2. Ein "oft" verbotenes Fanggerät, wenn Wanderungen versperrt sind.
3. Tierschutzsache, wenn sie nicht regelmäßig kontrolliert wird.
4. Wird es spannend was sich der Täter aneignet und wie er die Tiere tötet.
Einige Arten sind halt ganzjährig geschützt, andere haben Schonzeiten und Mindestmaße, aber alle müssen noch vor Ort sorgfältig getötet wurden sein.
(5. Bei Euch benötigt er wohl immer auch noch einen Fischereischein)

Ich denke es gibt oft mehr Möglichkeiten der Anzeige, nicht nur auf Fischwilderei.
(Auch Al Capone, wurde schließlich wegen Steuerhinterziehung verknackt.)

Sicher ist es auch wichtig dem Gericht den Einzelfall dazulegen.
Ein Angler am Wasser oder eine Reuse im See, sind sicher recht harmlose Fälle.
Wenn da unter einer Brücke eine Reuse auf voller Breite liegt, kann sie auch ganze Arten regional vernichten, wenn sie Fischwanderungen von Laichfischen zu Laichplätzen abgreift.
Teilweise sind es ja gar nicht so viele Laicher. (Quappen z.B)
Die ist dann viel weniger harmlos.
Das wird sonst weder Täter, noch dem Gericht wirklich klar sein.

Der Streitwert oder Tatbestand, geben das aber sonst nicht wieder.