Die bayrische Staatsregierung hat uns in ihrer alles überstrahlenden Weisheit noch vor dem Weihnachtsfest einen neue Ausführungsverordnung zum Fischereigesetzt beschert.

http://www.fischereiverband-oberbaye...wArticle&id=97


Die Meldung kam Gestern (24.11) als Eilmeldung des Fischereiverbands; gültig ist das ab 1.12;
Die haben doch echt ein Rad ab.


Die Karten fürs nächste Jahr sind überall gedruckt. Die Vorstände kotzen entsprechend.

Fachlich lässt sich nicht viel dazu sagen bis der Orginaltext vorliegt, der ist derzeit nirgends zu finden.

Klar ist schon mal dass das Schonmaß für den Huchen von 70cm auf 90cm gesetzt ist. Da kann man sicher drüber diskutieren.

Zudem scheint man versucht zu haben die ärgsten Dummheiten der letzten Novellierung zu korrigieren. Demnach darf man nun scheinbar wieder mit zwei Ruten auf Renken fischen. Sicher nicht verkehrt.

Der Rest ist eher unerheblich.

Von der Sache her also nicht so wild, aber irgendwer hat hier wohl trotzdem gepennt. Gestern liefen auf jeden Fall schon gewaltig die Telefone heiß.