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Thema: GW Lehrgang und Bildungsurlaub NRW

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  1. #1
    Avatar von platzmann
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    AW: GW Lehrgang und Bildungsurlaub NRW

    Zwei Jahre später mal wieder zurück zum Haupttopic, ich habe ebenfalls nachgefragt ob man den Gewässerwart Lehrgang als Bildungsurlaub verbuchen kann. Im Grunde ja, wen der Arbeitgeber dem zustimmt. Die Gesetzeslage sieht, wie mir Herr Fey, Leiter des LANUV mitteilte, anders aus. Hier ein Auszug aus seinem Schreiben:

    [...] Ihre Annahme, dass es möglich ist, die Lehrgänge des LANUV – FB 26, Fischereiökologie als anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen
    anzusehen, beruht auf einem Missverständnis. Seit der Neufassung des Weiterbildungsgesetztes NRW im Jahre 2000 können die Teilnehmer an unseren Kursen bei ihrem Arbeitgeber
    keinen Bildungsurlaub mehr beanspruchen.
    Das Weiterbildungsgesetz versteht Weiterbildung nur noch als berufliche oder politische Weiterbildung. Solche Bildungsstätten im
    Sinne des Gesetzes sind neben Bildungsstätten in kommunaler Trägerschaft nur noch anerkannte Bildungsstätten in anderer Trägerschaft.
    Unter die Bildungsstätten anderer Träger fallen neben Kirchen auch freie Vereinigungen, also privatrechtliche Organisationen.
    Das LANUV – FB 26 erfüllt die Voraussetzungen nicht, da die von hier angebotenen Kurse nicht überwiegend
    berufliche oder politische Inhalte vermittelt.[...]
    Geändert von platzmann (18.04.17 um 15:06 Uhr)

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