Ergebnis 1 bis 10 von 10

Thema: Was ist erlaubt was nicht nach § 39 BNatSchG Gehölzschnitt

  1. #1
    Avatar von Jürgen W aus T
    Registriert seit
    13.11.2012
    Ort
    Tecklenburg
    Beiträge
    220

    Was ist erlaubt was nicht nach § 39 BNatSchG Gehölzschnitt

    Hallo,
    ich habe da mal eine Frage zu Gehölzschnitt nach § 39 BNatSchG an Gewässern. Klar ist mir, ein Fällen und auf den Stock setzen von Bäumen und Büschen ist zwischen dem 1.3. und 30.9 ist verboten - zumindest sicherlich an Gewässern.

    Wir haben an unseren Gewässern hohe Bäume, deren untere Äste eine Behinderung für uns darstellen und wir gern absägen würden. Die Äste sind grün - also Verkehrsicherungspflicht entfällt mit Sicherheit. Da ich immer wieder unterschiedliche Dinge höre habe ich nun versucht dieses Thema im Netz zu klären. Aber immer steht da was von Zerstörung bzw. kompletten Rückschnitt eines Baumes etc. .
    Aber das wollen wir ja gar nicht, sondern es geht um die Beseitigung einiger Äste. Diese Äste einer Buche haben eine Dicke von ca. 10 - 15 cm und sind einige Meter lang. Das hört sich zwar ordentlich an, aber bei einer Höhe von 30 - 40 Meter Höhe ist der Eingriff sehr gering.
    Bei den betroffenen Bäumen handelt es sich um die Buchen die zwischen den Fichten rechts und Ende des Weges links im Bild zu sehen sind.


    Was meint Ihr, würden wir gegen den § 39 BNatSchG verstoßen, wenn wir die Äste entfernen?


    Schöne Grüße Jürgen
    Miniaturansichten angehängter Grafiken Miniaturansichten angehängter Grafiken Klicke auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	_MG_0878_bearbeitet-1.jpg
Hits:	668
Größe:	99,2 KB
ID:	7173  
    Ich weiß, das ich nicht viel weiß.
    Durch meine Bemühungen das zu ändern, verstärkt sich das Wissen das ich wenig weiß.

  2. #2
    GW-Forum Team Avatar von Mattes
    Registriert seit
    21.10.2010
    Ort
    tiefster linker Niederrhein
    Beiträge
    2.397

    AW: Was ist erlaubt was nicht nach § 39 BNatSchG Gehölzschnitt

    Hi Jürgen,

    Was meint Ihr, würden wir gegen den § 39 BNatSchG verstoßen, wenn wir die Äste entfernen?
    ich denke nicht, da ihr lediglich einen Pflegeschnitt durchführt. Der ist auch beim Beschnitt von Hecken zulässig.

    Frag mich jetzt - um Gottes Willen - nicht nach der Quelle. Meine Aussage ist a. subjektiv und b. hatte ich kürzlich ein Gespräch in die Richtung mit Jemanden, der es wissen muss.

    Kann mich aber gerne Bemühen dem nachzugehen, falls kein anderer den Beleg im Ärmel hat.
    Gruß vom Mattes

    Zuhause ist da, wo das Land platt ist, Kühe und Pappeln rumstehn, der Nebel wabbert und Diebels getrunken wird.


  3. #3
    Themenstarter
    Avatar von Jürgen W aus T
    Registriert seit
    13.11.2012
    Ort
    Tecklenburg
    Beiträge
    220

    AW: Was ist erlaubt was nicht nach § 39 BNatSchG Gehölzschnitt

    Danke Mattes, habe gestern noch mit einem Rechtsanwalt gesprochen.

    Der sagte, ein Pflege bzw. Formschnitt mit einem vernüftigen Grund ist von dem §§ nicht betroffen.

    Wir werden es einfach mal tun - der RA ist bei uns im Verein und würde uns dann unterstützen wenn es Probleme gibt. Wenn es bei uns kein Problem gibt dann wohl nirgendwo - in unserer Gemeinde/Ortsteil haben wir einen Anteil von Wählern der Grünen von etwa 25 % bei der Wahl am Sonntag gehabt. Habe den Termin angesetzt.

    Schöne Grüße Jürgen
    Ich weiß, das ich nicht viel weiß.
    Durch meine Bemühungen das zu ändern, verstärkt sich das Wissen das ich wenig weiß.

  4. #4
    GW-Forum Team Avatar von Georg
    Registriert seit
    22.10.2010
    Ort
    Harz
    Beiträge
    1.318

    AW: Was ist erlaubt was nicht nach § 39 BNatSchG Gehölzschnitt

    Greife das Thema hier gleich mal auf,
    wie sieht es denn mit der Ufermahd eines Klasse II Gewässers inkl. NSG und VSG während der Brut und Setzzeit aus?
    Ziel ist primär die Erhaltung eines Magerstandortes und Dezimierung von drüsigem Springkraut und der Herkulesstaude,
    da die Hauptblütezeit des Springkrauts von Juli bis August angegeben wird, erscheint mir eine Mahd Ende Juni als sinnvoll,
    zu diesem Zeitpunkt herrscht aber noch die Brut- und Setzzeit vor, die ja bekanntlich bis zum 15. Juli andauert.
    Was tun?

  5. #5

    Registriert seit
    18.04.2013
    Ort
    Osnabrück
    Beiträge
    148

    AW: Was ist erlaubt was nicht nach § 39 BNatSchG Gehölzschnitt

    Hallo,

    ich wüsste nicht das Mäharbeiten reglementiert sind und wenn man ein Gelege findet, mäht man halt drumrum...

    Im Endeffekt ist es eine Gefahrenabwehr, wegen der Herkulesstaude, dann ist alles erlaubt...

    Bei Astschnitt außerhalb der Schnittzeiten sehe ich das ähnlich, im Zweifelsfalls war der Ast ein "Witwenmachen" und musste weg...

    Grundsätzlich könnte keiner von uns effektiv arbeiten wenn er für jeden Ast erst Paragraphen wälzen muss, wir legen unsere Arbeitseinsätze in die Schnittzeit und versuchen so viel wie möglich zu schaffen. Am besten man macht vorher eine gründliche Gewässerbegehung. Wenn man dann noch was vergessen hat an Geäst schneidet man das auf "kurzem Dienstweg" noch "im Jahr" weg, da kräht doch auch in 99% der Falle kein Hahn nach...

    Gruß
    Lücke

  6. #6
    GW-Forum Team Avatar von Georg
    Registriert seit
    22.10.2010
    Ort
    Harz
    Beiträge
    1.318

    AW: Was ist erlaubt was nicht nach § 39 BNatSchG Gehölzschnitt

    Danke für Deine Antwort Lücke,
    in meinem Fall krähen da schon mehrere Hähne nach.
    Das Gebiet um das es sich handelt, steht unter ständiger "Beobachtung" diverser Naturschutz- und Vogelschutzorganisationen,
    die haben uns in der Vergangenheit das Leben ganz schön schwer gemacht.
    Auf die Anfrage bei der UNB hab ich bisher keine Antwort erhalten, wird aber noch kommen,
    mein Hauptargument ist immer noch die Reduktion von Neophyten , könnte klappen.

  7. #7

    Registriert seit
    18.04.2013
    Ort
    Osnabrück
    Beiträge
    148

    AW: Was ist erlaubt was nicht nach § 39 BNatSchG Gehölzschnitt

    Hallo Georg,

    ist das Gebiet weit ab vom Schuss? Kann das befahren werden mit einem Mäher oder macht ihr das mit Freischneidern?

    Es gibt 2 Möglichkeiten in meinen Augen....

    1. Sondergenehmigung einholen bzw. rechtslage klären, wenn ihr unter Beobachtung steht...

    oder

    2. Das Gebiet außerhalb der Brutzeiten so "in den Griff" bekommen das es im Folgejahr keinen so großen Bewuchs gibt... Z.B. durch regelmässiges Mulchen/Mähen und evtl. aussaht von Gras oder anderen dominaten, "einfacheren" Arten...

    Nur mal so als Idee...

    Wieso wollt ihr das überhaupt genau frei haben? Sind das Angelstellen oder Zuwegungen?

    Gruß
    Lücke

  8. #8
    GW-Forum Team Avatar von Georg
    Registriert seit
    22.10.2010
    Ort
    Harz
    Beiträge
    1.318

    AW: Was ist erlaubt was nicht nach § 39 BNatSchG Gehölzschnitt

    Die Arbeiten würden mit Freischneidern durchgeführt werden, weil es einfacher zu Handhaben und selektiver ist, junge Auengehölze wollen wir auf jeden Fall erhalten.
    Zitat Zitat von Lücke Beitrag anzeigen
    2. Das Gebiet außerhalb der Brutzeiten so "in den Griff" bekommen das es im Folgejahr keinen so großen Bewuchs gibt... Z.B. durch regelmässiges Mulchen/Mähen und evtl. aussaht von Gras oder anderen dominaten, "einfacheren" Arten...
    Vorschlag 2 fällt eigentlich wegen der zu berücksichtigen Wuchs-, Blüh- und Aussamzeit aus.
    Zitat Zitat von Lücke Beitrag anzeigen
    Wieso wollt ihr das überhaupt genau frei haben? Sind das Angelstellen oder Zuwegungen?
    siehe hier:
    Zitat Zitat von Georg Beitrag anzeigen
    Ziel ist primär die Erhaltung eines Magerstandortes und Dezimierung von drüsigem Springkraut und der Herkulesstaude, ...

  9. #9

    Registriert seit
    18.04.2013
    Ort
    Osnabrück
    Beiträge
    148

    AW: Was ist erlaubt was nicht nach § 39 BNatSchG Gehölzschnitt

    Hallo,

    ich glaub mit dem Begriff "Magerstandort" kann kaum jemand etwas anfangen, da sie ja auch in manchen Regionen überhaupt nicht vorkommen...

    Auf deutsch gesagt ne "trockene Wiese", ein nährstoffarmer Standort, Heidelandschaft z.B. .... richtig?


    Ich habe noch eine Idee, falls es die Möglichkeit gibt, lasst doch Schafe dort weiden... ernsthaft...


    Mit der Aussaat sehe ich eigentlich keine Probleme, Gräser lassen sich von Frühjahr bis Herbst aussähen...

    Ich denke das größte Problem ist das Springkraut, da verschlimmert das Mähen die Sache nur meineswissens da sich die Samen verbreiten... Da muss der Schnitt aufgefangen werden und weit weg entsorgt werden, eigentlich sogar in den Restmüll...

    Bei den Herkulesstauden müssen die Wurzelstämme eigentlich raus, denn die treiben neu aus...

    Effektiv wird man das wohl nur mit Abmähen und sammeln, Pflügen, Eggen, Gras sähen und walzen in den Griff bekommen...

    Gruß
    Lücke

  10. #10
    GW-Forum Team Avatar von Georg
    Registriert seit
    22.10.2010
    Ort
    Harz
    Beiträge
    1.318

    AW: Was ist erlaubt was nicht nach § 39 BNatSchG Gehölzschnitt

    Zitat Zitat von Lücke Beitrag anzeigen
    ich glaub mit dem Begriff "Magerstandort" kann kaum jemand etwas anfangen, da sie ja auch in manchen Regionen überhaupt nicht vorkommen...

    Auf deutsch gesagt ne "trockene Wiese",
    Stimmt!
    Zitat Zitat von Lücke Beitrag anzeigen
    Ich habe noch eine Idee, falls es die Möglichkeit gibt, lasst doch Schafe dort weiden... ernsthaft...
    Diese Idee hatten schon andere, ist aber aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und Besitzansprüche nicht durchführbar, leider.
    Zitat Zitat von Lücke Beitrag anzeigen
    Mit der Aussaat sehe ich eigentlich keine Probleme, Gräser lassen sich von Frühjahr bis Herbst aussähen...
    Sähen wollen wir gar nichts, wir wollen nur erhalten.
    Zitat Zitat von Lücke Beitrag anzeigen
    Ich denke das größte Problem ist das Springkraut, ...
    Genau da liegt der Haken.
    Will man das Springkraut am Aussamen hindern, muss die Mahd vor der Blüte erfolgen, damit eben keine Samen ausgebildet werden können, hat man dann 2-3 heisse Tage, ist das gemähte ausgetrocknet und muss nicht eingesammelt werden.
    Leider fällt dieses benötigte Zeitfenster aber in die Brut- und Setzzeit.
    Beim Riesenbärenklau hilft nur ausgraben.

Stichworte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •