Hi Jürgen,

Was meint Ihr, würden wir gegen den § 39 BNatSchG verstoßen, wenn wir die Äste entfernen?
ich denke nicht, da ihr lediglich einen Pflegeschnitt durchführt. Der ist auch beim Beschnitt von Hecken zulässig.

Frag mich jetzt - um Gottes Willen - nicht nach der Quelle. Meine Aussage ist a. subjektiv und b. hatte ich kürzlich ein Gespräch in die Richtung mit Jemanden, der es wissen muss.

Kann mich aber gerne Bemühen dem nachzugehen, falls kein anderer den Beleg im Ärmel hat.