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Thema: Mitführen von fangfertiger Angel am Gewässer.

  1. #11

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    AW: Mitführen von fangfertiger Angel am Gewässer.

    Wenn die Polizei sie Dir wieder ausgehändigt hat, wurden sie als Fundsachen behandelt - Als Tatwerkzeug müssen sie eingezogen werden und dürfen nicht an einen Anzeigenerstatter ausgehändigt werden. Meist werden Tatwerkzeuge vernichtet oder versteigert.

    Die Reusen, die vorletztes Jahr bei uns ausgelegt wurden (und Tatwerkzeug waren), wurden auch vernichtet, nachdem das Verfahren eingestellt wurde, weil kein Täter ermittelt werden konnte.

  2. #12

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    AW: Mitführen von fangfertiger Angel am Gewässer.

    Hallo erst mal......
    ich bin neu in diesem Forum und auch neu in dem Geschäft (bin seit kurzem Fischereiaufseher).

    Nun meine Frage: Wie würdet Ihr folgenden hypothetischen Fall betrachten: Ein Fliegenfischer, ohne Fliegenweste, Köcher und angebundener Fliege steht im Wasser und macht Wurfübungen. Er hat keine Fischereierlaubnis und dürfte somit nicht an diesem Gewässer fischen. Greift hier schon der §43HFischG??? Denn er hat ja keine, zum Fischfang gebrauchsfertige Rute (da keine Fliege/kein Haken, keine Fliegenweste in der sich Fliegen befinden könnten) am / im Wasser. Kann man eine Aussage wie z.B.: ich fange keine Fische, ich mache hier nur Wurfübungen, gelten lassen?

    Gruß Torsten

  3. #13
    GW-Forum Team Avatar von Mattes
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    AW: Mitführen von fangfertiger Angel am Gewässer.

    Die Definition wird jeder Richter anders werten, vermute ich.

    Wenn der Mensch keine Fliegen mit sich führt, ist er nicht in der Lage das Ganze in Kürze in fangfähig zu wandeln.

    Es wird sicherlich Fliegenfischer geben, die ihre Zeit damit verbringen, reine Wurfübungen durchzuführen. Sinkeigenschaften von Schnüren kann ich nur am Wasser testen. Habe ich keinen Schein, tue ich es ggf. auch in "Fremdgewässern" ohne Köder.

    Ich persönlich würde ihn seine Dinge ungescholten verrichten lassen, da mir der Beleg fehlt und/oder er Glück gehabt hat sich nicht erwischen zu lassen.

    Er selber sollte jedoch gewappnet sein, argwöhnisch betrachtet zu werden.
    Gruß vom Mattes

    Zuhause ist da, wo das Land platt ist, Kühe und Pappeln rumstehn, der Nebel wabbert und Diebels getrunken wird.


  4. #14

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    AW: Mitführen von fangfertiger Angel am Gewässer.

    Ohne Haken ist die Rute nicht fangfähig daher ist es kein Vergehen.
    Bei mir hätte er weiter machen dürfen, solange er gegen nichts anderes Verstößt (Betretungsrecht) und niemanden Stört.

  5. #15
    GW-Forum Team Avatar von Georg
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    AW: Mitführen von fangfertiger Angel am Gewässer.

    Zitat Zitat von §43HFischG
    Niemand darf an, auf oder in Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte gebrauchsfertig mitführen, es sei denn, ...
    Damit ist die Sache eigentlich klar, die Ausrüstung ist nicht gebrauchsfertig.
    An unserem Abschnitt trifft man öfter Fliegenfischer, die ihre neuen oder ausgeliehen Schnüre testen, mach ich ja auch,
    mal ganz abgesehen von den FliFi-Kursen, die Teilnehmer haben auch keine Karte, verwenden aber auch keine Haken.

  6. #16

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    AW: Mitführen von fangfertiger Angel am Gewässer.

    So sehe ich das auch. Anderer Seits würde ich einschreiten, wenn ein Fliegenfischer in voller Kampfmontur, also mit Wathose, Köscher, Fliegenweste im Wasser steht. Denn zum Probewerfen brauchts keine Ausrüstung. (Bin selbst Fliegenfischer)Ansonsten würde es jedem schwarzangelndem Fliegenfischer Tür und Tor öffnen, würde man da nicht einschreiten. Würde ja sonst jeder schnell die Fliege abpetzen, sollte sich eine Kontrollperson nähern.Wollte ja auch nur mal die Meinungen anderer Kollegen dazu hören, da ich noch neu in Sachen der Fischereiaufsicht bin.GrußTorstenPS: warum klappt bei mir der Zeilenumbruch nicht???
    Geändert von Elritzendriller (07.03.15 um 17:21 Uhr)

  7. #17
    GW-Forum Team Avatar von Mattes
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    AW: Mitführen von fangfertiger Angel am Gewässer.

    Wenn die Fangfähigkeit der Geräte maßgeblich ist, um der Rechtsprechung zu entsprechen ist die Beurteilung auch darauf zu reduzieren. Welche Kleidung die Leute tragen und welche Ausrüstungsgegenstände sie dabei mit sich führen ist vollkommen unerheblich.

    Die Aussage "Denn zum Probewerfen brauchts keine Ausrüstung." ist deine subjektive und persönliche Meinung. Ich kann so losziehen, wie es mit gerade in den Sinn kommt. Ist meine Rute nicht fangfähig, begehe ich kein Unrecht. Da kann ich im neongelben Strampler und himmelblauen Sturzhelm im Wasser stehen, alleine die Beschaffenheit meiner Angel gibt den Ausschlag.

    Gruß vom Mattes

    Zuhause ist da, wo das Land platt ist, Kühe und Pappeln rumstehn, der Nebel wabbert und Diebels getrunken wird.


  8. #18

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    AW: Mitführen von fangfertiger Angel am Gewässer.

    Na das soll er dann mal dem Richter erklären....

  9. #19
    GW-Forum Team Avatar von Georg
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    AW: Mitführen von fangfertiger Angel am Gewässer.

    Da hat Mattes aber vollkommen Recht.
    Zitat Zitat von Nds.FischG §62
    Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig:
    1. an oder auf Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang befugt ist, Fischereigeräte fangfertig mitführt,

    (...)
    Wenn Du zu Verein A gehörst und um zu Deinem Gewässer zu gelangen, Ufer/Gewässer des Vereins B betreten oder queren musst, darf Deine Angel dabei nicht "fangfertig" sein, sonst begehst Du eine OWI.
    Sprich es darf sich kein Haken an der Schnur befinden, die Kampfmontur, wie Du es nennst hast Du aber trotzdem angelegt, oder etwa nicht?

  10. #20

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    AW: Mitführen von fangfertiger Angel am Gewässer.

    Zitat Zitat von Georg Beitrag anzeigen
    Da hat Mattes aber vollkommen Recht. Wenn Du zu Verein A gehörst und um zu Deinem Gewässer zu gelangen, Ufer/Gewässer des Vereins B betreten oder queren musst, darf Deine Angel dabei nicht "fangfertig" sein, sonst begehst Du eine OWI. Sprich es darf sich kein Haken an der Schnur befinden, die Kampfmontur, wie Du es nennst hast Du aber trotzdem angelegt, oder etwa nicht?
    @Georg, darum geht es doch gar nicht. Das ist doch klar. Mir ging es darum, ob es schon verboten ist (bzw. wie Ihr das bewerten würdet) mit einer Fliegenrute ohne weiteres Equipment und ohne Haken im Wasser zu stehen und zu üben. Wenn ich aber mit Fliegenweste und weiterem Equipment im Wasser stehe, an der Fliegenweste mehrere Fliegen hängen habe, die ich im Nu montieren könnte, liegt doch die Vermutung nahe, das ich das auch tue. Ansonsten können wir doch alle unsere Kontrollausweise zurück geben. Denn dann könnte sich jeder Schwarzangler ans Ufer setzen und bei "Gefahr" den Haken abpetzen. Schon wäre er kein Schwarzangler mehr. Ich finde man sollte hier den gesunden Menschenverstand walten lassen und von Fall zu Fall entscheiden.
    Gruß Torsten
    Geändert von Elritzendriller (09.03.15 um 14:43 Uhr)

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