Wenn die Polizei sie Dir wieder ausgehändigt hat, wurden sie als Fundsachen behandelt - Als Tatwerkzeug müssen sie eingezogen werden und dürfen nicht an einen Anzeigenerstatter ausgehändigt werden. Meist werden Tatwerkzeuge vernichtet oder versteigert.

Die Reusen, die vorletztes Jahr bei uns ausgelegt wurden (und Tatwerkzeug waren), wurden auch vernichtet, nachdem das Verfahren eingestellt wurde, weil kein Täter ermittelt werden konnte.