Zitat Zitat von Georg Beitrag anzeigen
.......... was machst Du denn,
wenn er sich einfach vom "Tatort" entfernt, sich auf sein Fahrrad schwingt und davonmacht?
Er muss sich weder ausweisen, noch stehenbleiben, wenn er von uns angesprochen wird.
Die Ausweisungspflicht und das vorzeigen von Angelgerät und Fang gilt nur für Vereinsmitglieder,
jedoch nicht für den klassischen Schwarzangler.............
Das stimmt so nicht ganz. Er hat auf jeden Fall die Pflicht sich auszuweisen. Kann oder will er das nicht, kann man nach seinem Personalausweis fragen. Diesen MUß er aber nicht vorzeigen. In diesem Fall ruft man die Polizei zu hilfe die dann die Person identifiziert. Und so lange die noch nicht da ist, kann man die Person nach dem sogenannten "Jedermanns-Recht" vorläufig festnehmen. Aber die Peson muß unverzüglich der Polizei übergeben werden.
So habe ich das im Lehrgang gelernt und so steht es auch im Leitfaden für Fischereiaufseher Hessen.

Im Grunde kann man den angetroffenen "Schnurtester" nur ansprechen
und ihn auf seine fragliche Ausrüstung (bestückte Fliegenweste) hinweisen,
ggf. noch einen Verweis in seinen Papieren notieren oder ihn des Gewässers verweisen.
Eben der o.g. Ermessensspielraum in einer solchen Situation ausnutzen.
Verweise werden bei uns nicht in Papieren notiert. In welchen Papieren denn auch? Hat er Papiere, erübrigt sich das ja eh.

Hat er keine, werde ich Ihn nach ermessen auffordern seine Handlungen einzustellen.........