Zitat Zitat von Georg Beitrag anzeigen
Den "gesicherten Beweis" hast Du erst, wenn er einen Fisch in Händen hält Steini.
Da ist der Drops aber noch lange nicht gelutscht.
Man sollte diese Grundsatzdiskussion nicht auf die Spitze treiben, was machst Du denn,
wenn er sich einfach vom "Tatort" entfernt, sich auf sein Fahrrad schwingt und davonmacht?
Er muss sich weder ausweisen, noch stehenbleiben, wenn er von uns angesprochen wird.
Die Ausweisungspflicht und das vorzeigen von Angelgerät und Fang gilt nur für Vereinsmitglieder,
jedoch nicht für den klassischen Schwarzangler.
Bis die Blau-Silbrigen vor Ort sind, dauert es Erfahrungsgemäß eine Weile, was machste dann?
Fotos sind schick, werden aber auch nicht immer als Beweismittel zugelassen.
Im Grunde kann man nur darauf hoffen, das der ertappte Schwarzangler so trottelig ist,
bis zum Eintreffen der Pol neben Dir stehen zu bleiben.

Im Moment driftet diese Diskussion jedoch immer weiter von der Ursprungsfrage ab.
Im Grunde kann man den angetroffenen "Schnurtester" nur ansprechen
und ihn auf seine fragliche Ausrüstung (bestückte Fliegenweste) hinweisen,
ggf. noch einen Verweis in seinen Papieren notieren oder ihn des Gewässers verweisen.
Eben der o.g. Ermessensspielraum in einer solchen Situation ausnutzen.
Nein ich denke wir driften nicht ab, die Anfangsfrage ist ja wohl absichtlich so gestellt worden.
Bei einem Fließgewässer ist es schon mal immer Fischwilderei also braucht es keinen Fisch als Beweis eines Diebstahls.
Der Versuch einen Fisch zu fangen an sich ist schon strafbar.
Es braucht also Beweise die einem Richter von der Fischwilderei überzeugen und die Feststellung des möglichen Täters.

Wie Du magst einen vermuteten Fischwilderer nicht stellen, ich denke du hast da etwas nicht ganz begriffen.
Du kannst Ihn durchaus bis zur Bestimmung der Identität vorläufig Festnehmen, auch wenn das keine Verhaftung ist.
>>Er muss sich weder ausweisen, noch stehenbleiben, wenn er von uns angesprochen wird.<<
Ist also falsch, wenn er von einem bestellten Aufseher beim vermuteten Schwarzfischen erwischt wird.
Er muss sich dem zu erkennen gegebenen Aufseher gegenüber ausweisen und darf sich auch nicht entfernen.
Es wäre sicher nachteilig für einen möglichen Täter sich weder ausweisen zu wollen, sich dann einer vorläufigen Festnahme zu entziehen oder das gar mit Gewalt zu unterbinden. Dann ist er wirklich im Arsch.
Dann geht es nicht mehr "nur" um mögliche Fischwilderei.

Bei einer Straftat, kann so etwas eigentlich Jeder, wobei ein bestätigter Aufseher eher mehr Rechte und Pflichten hat.
http://de.wikipedia.org/wiki/Festnahme
Lese Dier mal Jedermann-Festnahme durch.
Wie soll ein Privater Teichbesitzer denn sonst seine Rechte geltend machen, oder ein Ladenbesitzer, ein Unfallpartner u.v.m