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Thema: Mitführen von fangfertiger Angel am Gewässer.

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  1. #1

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    AW: Mitführen von fangfertiger Angel am Gewässer.

    Hallo erst mal......
    ich bin neu in diesem Forum und auch neu in dem Geschäft (bin seit kurzem Fischereiaufseher).

    Nun meine Frage: Wie würdet Ihr folgenden hypothetischen Fall betrachten: Ein Fliegenfischer, ohne Fliegenweste, Köcher und angebundener Fliege steht im Wasser und macht Wurfübungen. Er hat keine Fischereierlaubnis und dürfte somit nicht an diesem Gewässer fischen. Greift hier schon der §43HFischG??? Denn er hat ja keine, zum Fischfang gebrauchsfertige Rute (da keine Fliege/kein Haken, keine Fliegenweste in der sich Fliegen befinden könnten) am / im Wasser. Kann man eine Aussage wie z.B.: ich fange keine Fische, ich mache hier nur Wurfübungen, gelten lassen?

    Gruß Torsten

  2. #2
    GW-Forum Team Avatar von Mattes
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    AW: Mitführen von fangfertiger Angel am Gewässer.

    Die Definition wird jeder Richter anders werten, vermute ich.

    Wenn der Mensch keine Fliegen mit sich führt, ist er nicht in der Lage das Ganze in Kürze in fangfähig zu wandeln.

    Es wird sicherlich Fliegenfischer geben, die ihre Zeit damit verbringen, reine Wurfübungen durchzuführen. Sinkeigenschaften von Schnüren kann ich nur am Wasser testen. Habe ich keinen Schein, tue ich es ggf. auch in "Fremdgewässern" ohne Köder.

    Ich persönlich würde ihn seine Dinge ungescholten verrichten lassen, da mir der Beleg fehlt und/oder er Glück gehabt hat sich nicht erwischen zu lassen.

    Er selber sollte jedoch gewappnet sein, argwöhnisch betrachtet zu werden.
    Gruß vom Mattes

    Zuhause ist da, wo das Land platt ist, Kühe und Pappeln rumstehn, der Nebel wabbert und Diebels getrunken wird.


  3. #3

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    AW: Mitführen von fangfertiger Angel am Gewässer.

    Ohne Haken ist die Rute nicht fangfähig daher ist es kein Vergehen.
    Bei mir hätte er weiter machen dürfen, solange er gegen nichts anderes Verstößt (Betretungsrecht) und niemanden Stört.

  4. #4
    GW-Forum Team Avatar von Georg
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    AW: Mitführen von fangfertiger Angel am Gewässer.

    Zitat Zitat von §43HFischG
    Niemand darf an, auf oder in Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte gebrauchsfertig mitführen, es sei denn, ...
    Damit ist die Sache eigentlich klar, die Ausrüstung ist nicht gebrauchsfertig.
    An unserem Abschnitt trifft man öfter Fliegenfischer, die ihre neuen oder ausgeliehen Schnüre testen, mach ich ja auch,
    mal ganz abgesehen von den FliFi-Kursen, die Teilnehmer haben auch keine Karte, verwenden aber auch keine Haken.

  5. #5

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    AW: Mitführen von fangfertiger Angel am Gewässer.

    So sehe ich das auch. Anderer Seits würde ich einschreiten, wenn ein Fliegenfischer in voller Kampfmontur, also mit Wathose, Köscher, Fliegenweste im Wasser steht. Denn zum Probewerfen brauchts keine Ausrüstung. (Bin selbst Fliegenfischer)Ansonsten würde es jedem schwarzangelndem Fliegenfischer Tür und Tor öffnen, würde man da nicht einschreiten. Würde ja sonst jeder schnell die Fliege abpetzen, sollte sich eine Kontrollperson nähern.Wollte ja auch nur mal die Meinungen anderer Kollegen dazu hören, da ich noch neu in Sachen der Fischereiaufsicht bin.GrußTorstenPS: warum klappt bei mir der Zeilenumbruch nicht???
    Geändert von Elritzendriller (07.03.15 um 17:21 Uhr)

  6. #6
    GW-Forum Team Avatar von Mattes
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    AW: Mitführen von fangfertiger Angel am Gewässer.

    Wenn die Fangfähigkeit der Geräte maßgeblich ist, um der Rechtsprechung zu entsprechen ist die Beurteilung auch darauf zu reduzieren. Welche Kleidung die Leute tragen und welche Ausrüstungsgegenstände sie dabei mit sich führen ist vollkommen unerheblich.

    Die Aussage "Denn zum Probewerfen brauchts keine Ausrüstung." ist deine subjektive und persönliche Meinung. Ich kann so losziehen, wie es mit gerade in den Sinn kommt. Ist meine Rute nicht fangfähig, begehe ich kein Unrecht. Da kann ich im neongelben Strampler und himmelblauen Sturzhelm im Wasser stehen, alleine die Beschaffenheit meiner Angel gibt den Ausschlag.

    Gruß vom Mattes

    Zuhause ist da, wo das Land platt ist, Kühe und Pappeln rumstehn, der Nebel wabbert und Diebels getrunken wird.


  7. #7

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    AW: Mitführen von fangfertiger Angel am Gewässer.

    Na das soll er dann mal dem Richter erklären....

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