Hallo,
an unserem Vereinsgewässer enstehen 2 neue Fischtreppen die in ihrer Länge von unterhalb bis oberhalb der Wehre
ca. 30-40m lang sind.
Nun gehen die Meinungen sehr weit auseinander was das Angeln vor bzw. hinter der Fischtreppe angeht.

Gibt es in Rheinland Pfalz ein Gesetz das dies regelt ?
oder kann man es Vereins intern regeln ?

Gruß
Glanfischer