Hallo Steini,

ganz einfach, die UFB darf keinen Pachtvertrag genehmigen in dem das Hegerecht nicht in vollem Umfang übertragen wird. Darüber ergeht ein Bescheid. Den Vertragspartnern ist freigestellt, einen angepassten Entwurf vorzulegen.

Dass auch andere Behörden ihre Vorstellungen in den Pachtvertrag einbringen stimmt leider zunehmend. Es war nie vorgesehen, dass man in den Fischereipachtvertrag eine Ruhezone für überwinternde Gänse hineinschreibt. Das kann die ULB auch per Verordnung tun. Der Pachtvertrag hat den Vorteil, dass ich den Pächter in einer schwachen Position habe. Spätestens Anfang März unterschreibt der alles. Da er ja zugestimmt hat, kann er nicht mal klagen.

LL