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Thema: Ausgabe von Angelscheinen am Privatgewässer sowie die Abhaltung von Angelkursen

  1. #1

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    Ausgabe von Angelscheinen am Privatgewässer sowie die Abhaltung von Angelkursen

    Hallo,

    wir haben abends mal etwas diskutiert über das Thema "Ausgabe von Angelkarten für einen privat gepachteten Weiher sowie die Abhaltung von Angelkursen". Die Angelkurse sollen (unentgeltlich) für Jugendliche angeboten werden um ihnen somit unser Hobby etwas näher zu bringen. Diese Jugendlichen haben natürlich keine Prüfung sowie keinen gültigen Jahresfischereischein.

    Wie würdet ihr die Situation einschätzen?

    Danke

    Mario

  2. #2
    GW-Forum Team Avatar von Albert
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    AW: Ausgabe von Angelscheinen am Privatgewässer sowie die Abhaltung von Angelkursen

    Irgendwann fängt jeder an.
    Unter Aufsicht von Fischereischeininhabern die beste Vorraussetzung,
    Petrijünger zu werden.
    Gruß
    Albert

  3. #3
    Themenstarter

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    AW: Ausgabe von Angelscheinen am Privatgewässer sowie die Abhaltung von Angelkursen

    Hi Albert,

    als wäre es in dieser Situation ok, wenn Personen ohne Jahresfischereischein. dort angeln unter Aufsicht?

    mario

  4. #4
    GW-Forum Team Avatar von Steini (verstorben am 06.09.2019)
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    AW: Ausgabe von Angelscheinen am Privatgewässer sowie die Abhaltung von Angelkursen

    Hi Mario..
    Das ist gar nicht so ganz leicht zu beantworten.
    Bei Jugendlichen oder Kindern, macht das Alter oft einen Unterschied.
    Du solltest auf jeden Fall bemerken um welches Bundesland es bei Dir geht.
    Da gibt es sehr große Unterschiede, was und wie erlaubt ist.

    Du hast ja den Jahresfischereischein erwähnt,
    nun in meinen B.L (Nieds.) ist der gar keine Vorschrift und lediglich freiwillig zu bekommen.
    Hier könnte ich wohl so viele Angler an einem Privatgewässer fischen lassen wie Ich beaufsichtigen und betreuen kann.

    Selbst an öffentlichen Gewässern könnte ich immer noch so viele mitfischen lassen, wie es meine Lizenz hergibt.
    Das wäre dann aber eingeschränkt auf Jugendliche unter 14 die noch keine Prüfung abgelegt haben.
    Alle Anderen bräuchten eine eigene Lizenz, die an einem eigenen Privatgewässer natürlich entfallen würde.
    Gruß Steini

  5. #5
    Themenstarter

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    AW: Ausgabe von Angelscheinen am Privatgewässer sowie die Abhaltung von Angelkursen

    Hallo,

    danke! Es handelt sich um Hessen. Neben Jugendlichen sollten diese Kurse event. auch für Erwachsene angeboten werden.

    Gruß und danke

    mario

  6. #6
    Avatar von Gekko gecko
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    AW: Ausgabe von Angelscheinen am Privatgewässer sowie die Abhaltung von Angelkursen

    Hallo Mario,

    wie die Regelungen in Hessen sind , kann ich leider nicht beantworten. Alles das, was jetzt folgt, gilt in NRW. Grundsätzlich muss jeder der in NRW den Fischfang ausübt einen gültigen Fischereischein besitzen. Ein Jugendfischereischein kann ab dem vollendeten 10. Lebensjahr in der Regel bei den Ordnungsämtern der Kommunen gegen z.Z einer Gebühr von 8 EUR / Jahr (4 EUR Bearbeitungsgebühr und 4 EUR Fischereiabgabe) empfangen werden. Jugendfischereischeine dürfen nur als Jahresscheine ausgestellt werden. Ab dem vollendeten 13. Lebensjahr kann ein Jugendlicher die Fischereiprüfung in NRW ablegen. Ab vollendeten 14. Lebensjahr und bestandener Fischereiprüfung kann dann der Fischereischein ausgestellt werden. Dieser kann als Jahresschein oder als 5-Jahresschein ausgestellt werden. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr darf die Behörde kein Jugendfischereischein mehr ausstellen oder verlängern. Seit März 2010 haben unsere Landesverbände es geschafft, das Ministerium zu überzeugen, dass im Alter von 10 Jahren schon viele Kinder sich andere Hobbys gesucht haben, weil die Fischerei für sie nicht erreichbar war. Das Ministerium hat dann den Erlaß zum Kinderangeln (unter 10 Jahren) herausgegeben. Jetzt dürfen Kinder unter 10 Jahren im Wirkbereich eines Fischereischeininhabers alle Tätigkeiten beim Fischen, mit Ausnahme der tierschutzrelevanten Tätigkeiten (betäuben, töten und abhaken) eigenständig ohne Jugendfischereischein (den gibt es ja erst ab 10 Jahre) ausführen.

    RdErl-LFischG_Kinderangeln.pdf

    Da wir auch eine Angel AG von einer Grundschule unterstützen und dort viele erst einmal so ein Schnupperangeln durchführen wollen, waren wir über diese Regelung sehr glücklich. Im Herbst 2013 habe ich bei einer Jugendleiter Weiterbildung vom Fischereiverband NRW die Jugendleiter der 3 Landesverbände gebeten über die Verbandsführungen eine Regelung durch das Ministerium herbeizuführen, die gezielt für solchen, wie von dir beschrieben, Fall gilt. Mein verfolgtes Ziel war die Zulässigkeit die Fischerei auch für Kinder über 10 Jahre ohne Jugendfischereischein auszuüben, wenn dieses unter Aufsicht von erfahrenen organisierten Fischereischeininhabern ( z.B. Jugendleitern, Jugendbetreuern, Jugend- und Gewässerwarten) geschieht. Aber wir wissen ja, wie schnell die Mühlen auf Ämtern und Behörden mahlen. Hier müssen wir erst einmal abwarten, was unsere Verbandsführung bewirken kann.
    Gruß Gg

    Ich bin nur dafür verantwortlich, was ich sage, nicht was du verstehst

  7. #7
    GW-Forum Team Avatar von Albert
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    AW: Ausgabe von Angelscheinen am Privatgewässer sowie die Abhaltung von Angelkursen

    Also, der private Pächter hat das Fischereirecht mit der Pacht erworben.
    Er kann Fischereischeininhaber und Kinder/Jugendliche ohne Angeln lassen.
    Einzige gesetzeskonforme Forderung: Betreuung, Aufsicht, Kümmerer eines Fischereischeininhabers
    welcher Nichtfischereischeinbesitzer anleiten.
    Und der Pächter muss es sein oder jemanden einsetzen.
    Gruß
    Albert

  8. #8
    Themenstarter

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    AW: Ausgabe von Angelscheinen am Privatgewässer sowie die Abhaltung von Angelkursen

    Hi,

    klasse und vielen dank für die Infos!

    Was mich betrifft sind die Probleme gelöst und ich/wir werden unser Projekt schritt für schritt weiterentwickeln!

    Danke

    mario

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