Hallo Mario,

wie die Regelungen in Hessen sind , kann ich leider nicht beantworten. Alles das, was jetzt folgt, gilt in NRW. Grundsätzlich muss jeder der in NRW den Fischfang ausübt einen gültigen Fischereischein besitzen. Ein Jugendfischereischein kann ab dem vollendeten 10. Lebensjahr in der Regel bei den Ordnungsämtern der Kommunen gegen z.Z einer Gebühr von 8 EUR / Jahr (4 EUR Bearbeitungsgebühr und 4 EUR Fischereiabgabe) empfangen werden. Jugendfischereischeine dürfen nur als Jahresscheine ausgestellt werden. Ab dem vollendeten 13. Lebensjahr kann ein Jugendlicher die Fischereiprüfung in NRW ablegen. Ab vollendeten 14. Lebensjahr und bestandener Fischereiprüfung kann dann der Fischereischein ausgestellt werden. Dieser kann als Jahresschein oder als 5-Jahresschein ausgestellt werden. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr darf die Behörde kein Jugendfischereischein mehr ausstellen oder verlängern. Seit März 2010 haben unsere Landesverbände es geschafft, das Ministerium zu überzeugen, dass im Alter von 10 Jahren schon viele Kinder sich andere Hobbys gesucht haben, weil die Fischerei für sie nicht erreichbar war. Das Ministerium hat dann den Erlaß zum Kinderangeln (unter 10 Jahren) herausgegeben. Jetzt dürfen Kinder unter 10 Jahren im Wirkbereich eines Fischereischeininhabers alle Tätigkeiten beim Fischen, mit Ausnahme der tierschutzrelevanten Tätigkeiten (betäuben, töten und abhaken) eigenständig ohne Jugendfischereischein (den gibt es ja erst ab 10 Jahre) ausführen.

RdErl-LFischG_Kinderangeln.pdf

Da wir auch eine Angel AG von einer Grundschule unterstützen und dort viele erst einmal so ein Schnupperangeln durchführen wollen, waren wir über diese Regelung sehr glücklich. Im Herbst 2013 habe ich bei einer Jugendleiter Weiterbildung vom Fischereiverband NRW die Jugendleiter der 3 Landesverbände gebeten über die Verbandsführungen eine Regelung durch das Ministerium herbeizuführen, die gezielt für solchen, wie von dir beschrieben, Fall gilt. Mein verfolgtes Ziel war die Zulässigkeit die Fischerei auch für Kinder über 10 Jahre ohne Jugendfischereischein auszuüben, wenn dieses unter Aufsicht von erfahrenen organisierten Fischereischeininhabern ( z.B. Jugendleitern, Jugendbetreuern, Jugend- und Gewässerwarten) geschieht. Aber wir wissen ja, wie schnell die Mühlen auf Ämtern und Behörden mahlen. Hier müssen wir erst einmal abwarten, was unsere Verbandsführung bewirken kann.